AKTUELL
    • Schmieding: »Gegen Inflation von außen sind wir machtlos«
    • Werding soll Wirtschaftsweiser werden
    • Musk-Twitter-Deal zunächst ausgesetzt – Aktie bricht ein
    • Schon 2023 könnte es ein Chip-Überangebot geben
    • Wegen Inflation: Bundestag beschließt Entlastungspakete
    • Hohe Ölpreise: Saudi Aramco ist derzeit wertvollstes Unternehmen der Welt
    • Habeck: Einsparungen sollen von Russland unabhängig machen
    • Banken wollen Giropay im Wettbewerb stärken
    Sachwert Magazin
    • Startseite
    • Themen
      • Edelmetalle
      • Rohstoffe
      • Immobilien
      • Meldungen
      • Beiträge
      • Wissen
      • Stiftungen
      • Unternehmen
    • ePaper Download
    • Aus dem Magazin
    Sachwert Magazin
    Steigende CO2-Preise: Vermieter sollen Heizkosten mittragen
    Depositphotos / terroa

    Steigende CO2-Preise: Vermieter sollen Heizkosten mittragen

    0
    By Redaktion on 26. Mai 2021 Immobilien

    Vermieter sollen die Hälfte der Kosten des CO2-Preises von Öl und Gas mittragen. Das geht einer Mitteilung des Bundesverbandes für die Immobilienwirtschaft (BVFI) zufolge aus dem neuen Klimaschutzgesetz der Bundesregierung hervor. Der Verband kritisiert, dass Vermieter dadurch unverschuldet mitverantwortlich für das Verhalten beim Strom- und Wärmeverbrauch ihrer Mieter seien. »Die pauschale Kostenaufteilung auf Vermieter und Mieter macht umweltpolitisch überhaupt keinen Sinn und hemmt im Gegenteil Investitionen in den Klimaschutz und die Modernisierung von Gebäuden«, ärgert sich Jürgen Engelberth, Vorstandsvorsitzender des BVFI. Letztendlich sei jeder Vermieter ein Unternehmer, der seinem Kunden, dem Mieter, ein »Produkt« anbiete, also die Mietwohnung. Es könne nicht sein, dass ein Unternehmer Teile seiner »Produktionskosten« nicht weitergeben dürfe. »Das wäre so, als würde man beim Brötchenkauf nur noch für Mehl, Wasser und Hefe zahlen dürfen, auf den Stromkosten für den Ofen bliebe der Bäcker aber sitzen. Bei der neuen Lösung ist es sogar noch schlimmer, da der Vermieter gar keinen Einfluss auf das Heizverhalten seiner Mieter hat«, erläutert Engelberth weiter.

    Zuvor hatte sich der BVFI dafür ausgesprochen, die Umlage der Kosten nach dem Energieverbrauch des Gebäudes zu richten. Demnach hätten Vermieter von nicht sanierten Gebäuden mit hohem Energieverbrauch einen Teil der CO2-Kosten mittragen müssen. In sanierten und energetisch hochwertigen Gebäuden hingegen hätte der Mieter die selbst verursachten Heizkosten alleine getragen. Das jetzt in Kraft tretende Gesetz lasse den Vermietern Engelberth zufolge wenig Spielraum für Investitionen in Modernisierung. Stattdessen rechnet der Vorstandsvorsitzende des BVFI damit, dass viele Vermieter die zusätzlichen Kosten mittels Mieterhöhungen zu kompensieren versuchen werden.

    Dem Bundesumweltministerium zufolge werde der seit Januar 2021 geltende CO2-Preis Öl und Gas um etwa acht Cent pro Liter bzw. sechs Cent pro Kilowattstunde verteuern. Die FDP zweifelt an der Verfassungskonformität des neuen CO2-Preises und will beim Bundesverfassungsgericht dagegen klagen.

    Related Posts

    Rekordpreise am Immobilienmarkt: Durchschnittswohnung kostet über 20 Monatsgehälter mehr als vor zehn Jahren

    Ein Hauch von Dubai am deutschen Immobilienmarkt

    »Ein guter Deal ist besser als kein Deal«

    Comments are closed.

    Aktuelle Artikel
    18. Mai 2022

    Schmieding: »Gegen Inflation von außen sind wir machtlos«

    17. Mai 2022

    Werding soll Wirtschaftsweiser werden

    13. Mai 2022

    Musk-Twitter-Deal zunächst ausgesetzt – Aktie bricht ein

    13. Mai 2022

    Schon 2023 könnte es ein Chip-Überangebot geben

    13. Mai 2022

    Wegen Inflation: Bundestag beschließt Entlastungspakete

    Copyright 2022 Backhaus Finanzverlag GmbH, Marke Sachwert Magazin. Alle Rechte vorbehalten.
    • Kontakt
    • Impressum
    • Datenschutzerklärung

    Type above and press Enter to search. Press Esc to cancel.