Sie wohnen? Dann trifft Sie auch die Grundsteuer B, da Sie sie sowohl als Besitzer einer Immobilie als auch, über den Umweg der Mietnebenkosten, als Mieter berappen müssen. Da ihr also praktisch nicht auszuweichen ist, gehört sie zu den Basis-Einnahmequellen der Gemeinden. 2018 machte die Grundsteuer 14 Milliarden Euro aus. Dabei bezieht sich die Grundsteuer A auf Landwirtschaftsflächen, alles andere wird unter Grundsteuer B veranlagt. Als Berechnungsgrundlage für die Grundsteuer B dienen die Einheitswerte. Dafür werden im Osten die Grundstückswerte um 1935 und im Westen die Werte von 1964 herangezogen. Nun kommt die Steuermesszahl ins Spiel, mit der der Einheitswert mulitipliziert wird. Diese Steuermesszahl ist zwar bundesweit gleich, unterscheidet sich aber nach Grundstücksart. Das Ganze wird noch einmal mit dem in der jeweiligen Gemeinde üblichen Hebesatz multipliziert und plötzlich kommen sehr unterschiedliche Belastungen auf die Bürger zu.
Wie unterschiedlich in der bundesweiten Verteilung, zeigt unsere Grafik
Während manche Bundesländer, vor allem im Osten und Süden, so gut wie gar nicht an dieser Stellschraube gedreht haben, sind im Norden und Westen die Sätze gestiegen, von durchschnittlich 351 Punkten im Jahr 2013 auf 378 Punkte 2018. Beinahe zwei Drittel der Kommunen hat den Grundsteuer-Hebesatz kräftig nach oben geschraubt. Natürlich eine gute Möglichkeit, die gebeutelten Gemeindekassen wieder zu füllen. Den höchsten Hebesatz in Deutschland führt übrigens Duisburg mit 855 Punkten ins Rennen, was durchschnittlich 267 Euro Steuerbelastung pro Bürger bedeutet.
In einigen Kommunen, die besonders hoch besteuern, drückt das inzwischen auf die Immobilienpreise, da schon in der Nachbargemeinde die Hebesätze sehr viel niedriger sein können.
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