Vermögensschutz – oder auch »asset protection« – soll das Privatvermögen vor einem unberechtigten Zugriff von Dritten schützen. Und eine Stiftung eignet sich hervorragend als Instrument für diesen Vermögensschutz.
Doch wozu benötigt man überhaupt einen Vermögensschutz?
Die Antwort kann mit drei Worten einfach gegeben werden: Vermögen ist gefährdet!
Diese Gefahr reicht von Verschwendungssucht von Familienmitgliedern oder familiären Problemen wie Scheidungen bis hin zu wirtschaftlichen Schwierigkeiten wie Insolvenz, politischen Risiken, Eingriffen des Fiskus und Forderungen durch vermeintliche Gläubiger. Daher sind rechtzeitig getroffene Vorkehrungen zum Vermögensschutz unabdingbar. Und die zunehmende politische und wirtschaftliche Unsicherheit wird den Bedarf nach entsprechenden Lösungen auch in Zukunft forcieren.
Zugleich spricht für einen Vermögensschutz die Tatsache, dass Privatvermögen nicht nur eine private, sondern auch eine volkswirtschaftliche Komponente hat: Es wirkt sich positiv auf die gesamtwirtschaftliche Entwicklung eines Staates aus, da es in aller Regel mit einem langfristigen Fokus investiert wird. Dadurch trägt dieses Vermögen zur gesellschaftlichen Entwicklung und zum Wohle von Unternehmen und Institutionen bei.
Asset Protection
Vermögensschutz – im Sinne des angelsächsischen Begriffs „asset protection“ – soll auf legale Weise dafür sorgen, das Privatvermögen vor einem Haftungs- oder Gläubigerzugriff abzuschotten und damit die wirtschaftliche Existenz einer Person oder einer gesamten Familie nachhaltig zu sichern. Frei nach John D. Rockefeller, der sagte: „Besitze nichts und kontrolliere alles“! Dies betrifft in der heutigen Zeit im Übrigen nahezu jede Person, insbesondere aber natürlich Unternehmer, Vorstände oder Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften.
Oftmals wird im Rahmen von Asset-Protection-Strategien die Verwendung von Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHs, englische LTDs) Kommanditgesellschaften (KGs, US-amerikanische LPs) sowie bestimmte Trusts empfohlen, um eine persönliche Haftung zu minimieren.
Schutz des Vermögens
Dabei gibt es aus meiner Sicht zwei grundsätzliche Missverständnisse: Zum einen, dass Asset-Protection nur für sehr Reiche wäre. Und Andererseits, dass solche Strategien – insbesondere wenn es sich um ausländische Stiftungen und Trusts handelt – in erster Linie der Steuervermeidung dienen würden.
Beides ist jedoch nicht wahr. Fast alle Asset-Protection-Strategien dienen in der Regel wirklich dem Schutz des Vermögens und sind im Grunde sehr erschwinglich zu implementieren. Besonders, wenn man bedenkt, welche potenziellen Verluste z.B. bei Immobilienvermögen und Firmenanteilen drohen können.
Arme-Leute-Vermögensschutz
Warnen möchte ich an dieser Stelle vor einer – wie ich es nenne – „Arme-Leute-Vermögensschutz“. Damit meine ich, einfach im Vorfeld eines Urteils, einer Insolvenz oder sonstigen Falls, in dem ein Zugriff auf das Privatvermögen droht, die Vermögenswerte zu „Ihrem Bruder, Ihrer Schwester oder einem Freund“ zu übertragen, um ab dann „arm zu gelten“. Das ist eine schlechte Idee aus drei Gründen.
Gerichte urteilen
Erstens wird ein Gericht solche Spiele durchschauen und den Transfer evtl. als rechtswidrige, vorsätzliche Gläubigerbenachteiligung im Rahmen des Anfechtungsgesetzes einstufen. Und damit wäre der Grundgedanke verfehlt und Sie würden sich sogar strafbar machen.
Komplikationen beim Finanzamt
Zweitens kann es ernste Komplikationen mit dem Finanzamt geben, wenn Sie Vermögenswerte übertragen, die Ihnen im Vorfeld steuerliche Subventionen eingebracht haben. Auch eine bei solchen Übertragungen eigentlich fällige Schenkungssteuer gilt es zu bedenken. Da eine Meldung dieser „Schenkung“ ans Finanzamt aus nachvollziehbaren Gründen ausbleibt, kann hier regelmäßig auch von Steuerhinterziehung gesprochen werden.
Leider abgelehnt
Drittens: Können Sie sich Fälle vorstellen, in denen der „Freund“ die Rückübertragung der Vermögenswerte später ablehnt? Dann ist es nahezu unmöglich, ihn zu verklagen, um an Ihr Eigentum zu gelangen, da Sie es in erster Linie auf „betrügerische Weise“ übertragen haben.
Der beste Weg Vermögen zu schützen ist also, sich frühzeitig Gedanken zu machen. Bevor Sie Kenntnis von einer Klage haben, die Insolvenz droht oder Sie sich in einem Geschäft oder Investment engagieren wollen. Richtig vorbereitet und umgesetzt genießen Sie dann ein Leben lang Schutz.
Fazit
Vermögensschutz ist nicht nur Absicherung gegen Wertverlust, Inflation oder Entwertung, sondern im Sinne von „asset protection“ in erster Linie die Möglichkeit, sein Kapital vor den unberechtigten Zugriffen Dritter zu schützen.
Beachtet man einige wichtige Gestaltungsgrundlagen, ist ein Stiftungsvermögen grundsätzlich vor dem Zugriff von Gläubigern des Stifters geschützt. Als Ausnahme gilt die vorsätzliche Gläubigerbenachteiligung im Rahmen des Anfechtungsgesetzes. Ebenso sind die Regeln des Erbrechts (mögliche Pflichtteilsansprüche der Erben) zu beachten.
Und es ist erforderlich, die Weichen frühzeitig zu stellen – nicht erst „wenn das Kind in den Brunnen gefallen“ ist.
Wichtiger Hinweis: Die vorangegangenen Informationen sollen nur einen Überblick über die vielfältigen Möglichkeiten geben, die Stiftungen bieten können. Einzelfälle sind jedoch immer klärungsbedürftig.
Autor: Michael Schewe
Bildquelle: Rainer Sturm – pixelio.de