AKTUELL
    • Die häufigsten Fehler bei der Vermögensnachfolge
    • Immobilien in Metropolen und Alpenrand kaum noch erschwinglich
    • Der digitale Euro kommt – und mit ihm die totale Kontrolle über unser Geld
    • Mieten in Deutschland: Der Preisauftrieb lässt nach
    • Einfamilienhäuser boomen wieder
    • Riesiges Lithiumvorkommen in China
    • Warum das eigene Sachbuch ein strategisches Investment sein kann
    • Serielles Bauen ist auf dem Vormarsch
    SACHWERT Magazin
    • Startseite
    • Themen
      • Edelmetalle
      • Rohstoffe
      • Immobilien
      • Panorama
      • Gastbeiträge
      • Wissen
    • ePaper Download
    • Aus dem Magazin
    • Newsletter
    SACHWERT Magazin
    Facebook
    Depositphotos / HayDmitriy

    BGH: Keine Klarnamenpflicht bei Facebook – mit Ausnahmen

    0
    By Sachwert-Redaktion on 31. Januar 2022 Wissen

    Wer Facebook nutzt, darf ein Pseudonym verwenden. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Urteil am 27. Januar entschieden. Die Regelungen gelten allerdings nur für Personen, die sich, wie die Kläger im BGH-Urteil, vor Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) bei dem sozialen Netzwerk registriert haben. Für Accounts, die sich nach dem 25. Mai 2018 registriert haben, sei die Rechtslage noch unklar, sagte der Presserichter des BGH, Kai Hamdorf, gegenüber der »Tagesschau«.

    Geklagt hatten zwei Personen aus Bayern, nachdem ihre Profile aufgrund eines fehlenden Klarnamens gesperrt worden waren. Die Richter aus Karlsruhe gaben ihnen Recht: Anbietern wie Facebook sei es zumutbar, ihren Nutzern die Verwendung eines Pseudonyms zu ermöglichen, fasste Hamdorf den Beschluss zusammen. Allerdings kann Facebook weiterhin verlangen, den richtigen Namen seiner Nutzer zu kennen. Dieser ist bei der Registrierung auf der Plattform anzugeben.

    Die Klarnamenpflicht bei Facebook ist seit langem umstritten. Das Unternehmen selbst erhofft sich laut eigenen Angaben hiervon eine bessere Diskussionskultur. Studien, wie etwa die 2016 erschienene Analyse »Digital Social Norm Enforcement: Online Firestorms in Social Media« bestätigen dies bisher nicht. Tatsächlich befürchten Kritiker der Pflicht eher das verstärkte aufkommen von Entrüstungsstürmen, sogenannten Shitstorms. Auch der Anwalt der Kläger, Christian Stahl, führte dieses Argument in Bezug auf den Prozess an: »Arbeitgeber durchsuchen heutzutage Profile in sozialen Medien, um Bewerber auszuwählen. Gewerbetreibende können Aufträge verlieren, wenn es einen solchen Shitstorm gibt. Deswegen haben unsere Mandanten ein Interesse daran, ihre Meinung anonym äußern zu können«, sagte er der »Tagesschau«.

    Facebooks Mutterkonzern Meta reagierte ebenfalls auf die Entscheidung. Man habe das Urteil zur Kenntnis genommen, sei allerdings der Überzeugung, dass Menschen mehr Verantwortung übernähmen, wenn sie sich unter ihrem richtigen Namen äußerten, hieß es von Seiten des Unternehmens.

     

    Related Posts

    Warum das eigene Sachbuch ein strategisches Investment sein kann

    Gold und Bitcoins: Trumps Plan

    Buch: Unternehmer retten die Welt

    Comments are closed.

    Sachwert Magazin Newsletter

    Aktuelle Artikel
    1. August 2025

    Die häufigsten Fehler bei der Vermögensnachfolge

    31. Juli 2025

    Immobilien in Metropolen und Alpenrand kaum noch erschwinglich

    29. Juli 2025

    Der digitale Euro kommt – und mit ihm die totale Kontrolle über unser Geld

    22. Juli 2025

    Mieten in Deutschland: Der Preisauftrieb lässt nach

    22. Juli 2025

    Einfamilienhäuser boomen wieder

    Copyright 2025 Backhaus Finanzverlag GmbH. Alle Rechte vorbehalten.
    • Impressum
    • Datenschutzerklärung
    • Barrierefreiheit
    • Widerrufsbelehrung
    • AGB

    Type above and press Enter to search. Press Esc to cancel.

    Barrierefreiheit-Anpassungen

    Unterstützt von OneTap

    Wählen Sie Ihr Barrierefreiheitsprofil

    Modus für Sehbehinderte
    Verbessert die visuelle Darstellung der Website
    Profil für Anfallssicherheit
    Beseitigt Blitze und reduziert Farben
    ADHD-freundlicher Modus
    Fokussiertes Surfen, ohne Ablenkungen
    Blindenmodus
    Reduziert Ablenkungen, verbessert den Fokus
    Epilepsie-sicherer Modus
    Dämpft Farben und stoppt das Blinken
    Inhalt
    Farben
    Orientierung
    Version 6.6.1