Nach Feststellungen des sächsischen Landesrechnungshofs verursachen Hochrisikofußballspiele bei der Polizei jährlich zusätzliche Kosten in Millionenhöhe. Diese Kosten werden derzeit von der steuerzahlenden Allgemeinheit getragen. Der Rechnungshof hat vorgeschlagen, eine Rechtsgrundlage zu schaffen, damit die Kosten zur Absicherung kommerzieller Großveranstaltungen, welche ein hohes Gewaltpotenzial aufweisen, in angemessener Weise von den Veranstaltern erhoben werden können. Das sächsische Innenministerium hat sich der Empfehlung des Rechnungshofs angeschlossen, für Sachsen soll eine entsprechende Rechtsgrundlage geschaffen werden.
Fußballspiele – insbesondere Bundesligaspiele – werden häufig von gewalttätigen Ausschreitungen begleitet. Um einen möglichst störungsfreien Veranstaltungsverlauf zu gewährleisten, werden die Spiele in Sachsen – ebenso wie in allen anderen Bundesländern – von Einsatzeinheiten der Polizei abgesichert. Im Bedarfsfall werden auch Kräfte der Bundespolizei sowie anderer Bundesländer angefordert.
Den Artikel »Fußballvereine sollen für Polizeieinsätze zahlen« von Gotthilf Steuerzahler finden Sie in der aktuellen Ausgabe vom Sachwert Magazin ePaper Nr. 108 -> LINK