AKTUELL
    • Gold und Silber zählen zu den Gewinnern
    • Schon 52 Prozent Kursgewinn in nur 5 Wochen
    • Notwendigkeit statt Nice-to-have! Warum Vermögensschutz heute (fast) jeden betrifft
    • Neue Marktmacht im Goldmarkt: Tether kauft mehr als viele Zentralbanken – Krypto-Konzern baut massive Reserven aus physischem Gold auf
    • Vermögen schützen – aber wie? Wie Anleger bei Turbulenzen handlungsfähig bleiben
    • BASF will Tausende Werkswohnungen verkaufen: Konzern trennt sich von Großteil seines Immobilienbestands bis 2027
    • Leerstand trotz Wohnungsknappheit — ein wirtschaftliches Paradox: Für Eigentümer kann Nichtvermieten günstiger sein als Vermieten
    • Politisches Großevent beflügelt »Trump-Coin« – Investorentreffen zeigt wachsende Verbindung von Politik und Krypto
    SACHWERT Magazin
    • Startseite
    • Themen
      • Edelmetalle
      • Rohstoffe
      • Immobilien
      • Panorama
      • Gastbeiträge
      • Wissen
    • ePaper Download
    • Aus dem Magazin
    • Newsletter
    SACHWERT Magazin
    Steigende CO2-Preise: Vermieter sollen Heizkosten mittragen
    Depositphotos / terroa

    Steigende CO2-Preise: Vermieter sollen Heizkosten mittragen

    0
    By Redaktion on 26. Mai 2021 Immobilien

    Vermieter sollen die Hälfte der Kosten des CO2-Preises von Öl und Gas mittragen. Das geht einer Mitteilung des Bundesverbandes für die Immobilienwirtschaft (BVFI) zufolge aus dem neuen Klimaschutzgesetz der Bundesregierung hervor. Der Verband kritisiert, dass Vermieter dadurch unverschuldet mitverantwortlich für das Verhalten beim Strom- und Wärmeverbrauch ihrer Mieter seien. »Die pauschale Kostenaufteilung auf Vermieter und Mieter macht umweltpolitisch überhaupt keinen Sinn und hemmt im Gegenteil Investitionen in den Klimaschutz und die Modernisierung von Gebäuden«, ärgert sich Jürgen Engelberth, Vorstandsvorsitzender des BVFI. Letztendlich sei jeder Vermieter ein Unternehmer, der seinem Kunden, dem Mieter, ein »Produkt« anbiete, also die Mietwohnung. Es könne nicht sein, dass ein Unternehmer Teile seiner »Produktionskosten« nicht weitergeben dürfe. »Das wäre so, als würde man beim Brötchenkauf nur noch für Mehl, Wasser und Hefe zahlen dürfen, auf den Stromkosten für den Ofen bliebe der Bäcker aber sitzen. Bei der neuen Lösung ist es sogar noch schlimmer, da der Vermieter gar keinen Einfluss auf das Heizverhalten seiner Mieter hat«, erläutert Engelberth weiter.

    Zuvor hatte sich der BVFI dafür ausgesprochen, die Umlage der Kosten nach dem Energieverbrauch des Gebäudes zu richten. Demnach hätten Vermieter von nicht sanierten Gebäuden mit hohem Energieverbrauch einen Teil der CO2-Kosten mittragen müssen. In sanierten und energetisch hochwertigen Gebäuden hingegen hätte der Mieter die selbst verursachten Heizkosten alleine getragen. Das jetzt in Kraft tretende Gesetz lasse den Vermietern Engelberth zufolge wenig Spielraum für Investitionen in Modernisierung. Stattdessen rechnet der Vorstandsvorsitzende des BVFI damit, dass viele Vermieter die zusätzlichen Kosten mittels Mieterhöhungen zu kompensieren versuchen werden.

    Dem Bundesumweltministerium zufolge werde der seit Januar 2021 geltende CO2-Preis Öl und Gas um etwa acht Cent pro Liter bzw. sechs Cent pro Kilowattstunde verteuern. Die FDP zweifelt an der Verfassungskonformität des neuen CO2-Preises und will beim Bundesverfassungsgericht dagegen klagen.

    Related Posts

    BASF will Tausende Werkswohnungen verkaufen: Konzern trennt sich von Großteil seines Immobilienbestands bis 2027

    Leerstand trotz Wohnungsknappheit — ein wirtschaftliches Paradox: Für Eigentümer kann Nichtvermieten günstiger sein als Vermieten

    Bundesregierung bringt Mietrechtsreform auf den Weg – Debatte über Wohnkosten und Vermieterrechte

    Comments are closed.

    Sachwert Magazin Newsletter

    Aktuelle Artikel
    28. Februar 2026

    Gold und Silber zählen zu den Gewinnern

    27. Februar 2026

    Schon 52 Prozent Kursgewinn in nur 5 Wochen

    26. Februar 2026

    Notwendigkeit statt Nice-to-have! Warum Vermögensschutz heute (fast) jeden betrifft

    26. Februar 2026

    Neue Marktmacht im Goldmarkt: Tether kauft mehr als viele Zentralbanken – Krypto-Konzern baut massive Reserven aus physischem Gold auf

    25. Februar 2026

    Vermögen schützen – aber wie? Wie Anleger bei Turbulenzen handlungsfähig bleiben

    Copyright 2026 Backhaus Finanzverlag GmbH. Alle Rechte vorbehalten.
    • Impressum
    • Datenschutzerklärung
    • Barrierefreiheit
    • Widerrufsbelehrung
    • AGB

    Type above and press Enter to search. Press Esc to cancel.