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    Geschädigter im Betrugsfall „BWF-Stiftung“ erhält volle Investitionssumme zurück – Anlageberater muss zahlen

    0
    By Sachwert-Redaktion on 11. Januar 2017 Wissen

    Kanzlei Nieding+Barth erstreitet ein Urteil, das einen Anlageberater zur Zahlung von 206.500
    Euro verpflichtet, weil er seiner Pflicht zur Plausibilitätsprüfung der Kapitalanlage nicht
    nachgekommen ist.

    Frankfurt, 11. Januar 2017 – Mehr als 6000 Anleger sind Opfer der „Goldmasche“ der mittlerweile
    insolventen BWF Stiftung geworden. Zurzeit stehen die Verantwortlichen der Stiftung
    wegen des Vorwurfs des Kapitalanlagebetrugs vor Gericht. Sie sollen mit gefälschten
    Goldbarren Anleger in die Falle gelockt haben. Für insgesamt rund 54 Millionen Euro erwarben
    Privatinvestoren Gold, das zum großen Teil möglicherweise nicht wirklich vorhanden
    war. Jetzt bekommt ein Mandant der auf Kapitalmarktthemen spezialisierten Nieding+Barth
    Rechtsanwaltsaktiengesellschaft die vollständige Investitionssumme in Höhe von 206.500
    Euro erstattet. Das entschied das Landgericht Frankenthal (Az: 3 O 317/16). Das Urteil ist
    noch nicht rechtskräftig.

    Allerdings muss nicht die insolvente Stiftung zahlen, sondern ein Anlageberater: „Mit dem
    Weg über die Berater gibt es wieder eine echte Chance auf Schadenersatz für geschädigte
    Anleger“, sagt Marvin Müller-Blom, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht bei Nieding+
    Barth und zuständiger Anwalt in dem Fall. Bei der Stiftung selber sei kaum etwas zu
    holen. „Wir sind froh, dass das Gericht sich unserer Auffassung angeschlossen und festgestellt
    hat, dass der Anlageberater seine Pflicht zur Prüfung der Plausibilität der Kapitalanlage
    im Rahmen des Anlageberatungsvertrages verletzt hat“, erläutert Müller-Blom.

    Die Entscheidung zeige, wie aussichtsreich es für geschädigte Anleger in derartigen Insolvenzfällen
    sei, Schadenersatzansprüche gegen Dritte mit „tiefen Taschen“ zu prüfen und
    diese geltend zu machen, da dies oftmals die einzige Möglichkeit der Schadenskompensation
    darstelle, ist Müller-Blom überzeugt.

    Betroffene Investoren können sich unter der Mailadresse „recht@niedingbarth.de“ an die
    Kanzlei wenden und sich dort für weitere Informationen registrieren.

     

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