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    Baukonzern Strabag akzeptiert Rekordstrafe von 146 Millionen Euro: Kartellverfahren im Bausektor erreicht neuen Höhepunkt

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    By Redaktion on 12. März 2026 Immobilien

    Der österreichische Baukonzern Strabag hat eine Kartellstrafe in Höhe von 146 Millionen Euro akzeptiert. Das Wiener Kartellgericht erhöhte damit eine ursprünglich deutlich niedrigere Geldbuße und verhängte die bislang höchste Kartellstrafe in der Geschichte Österreichs.

    Ausgangspunkt des Verfahrens ist ein umfangreicher Baukartellkomplex, der mehrere Bauunternehmen betrifft. Ermittlungen der Wettbewerbsbehörden hatten Hinweise auf Preisabsprachen bei Bauprojekten ergeben. Nach Angaben der Behörden betraf das Kartell tausende Bauvorhaben im Hoch- und Tiefbau, darunter auch Projekte im Straßenbau. Geschädigt wurden sowohl öffentliche Auftraggeber als auch private Bauherren.

    Die Strafe wurde erhöht, nachdem der Strabag im Verfahren der sogenannte Kronzeugenstatus aberkannt wurde. Die Bundeswettbewerbsbehörde argumentierte, dass das Unternehmen seiner Kooperationspflicht nicht vollständig nachgekommen sei und Hinweise auf mögliche Absprachen bei mehreren Bauprojekten nicht gemeldet habe.

    Das Verfahren reicht mehrere Jahre zurück. Bereits im Jahr 2021 war eine Kartellstrafe von rund 45 Millionen Euro gegen Unternehmen der Strabag-Gruppe verhängt worden. Nach neuen Erkenntnissen wurde der Fall jedoch erneut überprüft, was nun zur deutlichen Erhöhung der Geldbuße führte.

    Der Baukonzern gehört zu den größten Bauunternehmen Europas und ist vor allem im Infrastruktur-, Hoch- und Tiefbau tätig. Mit mehr als 78000 Beschäftigten und einem jährlichen Leistungsvolumen im zweistelligen Milliardenbereich zählt Strabag zu den wichtigsten Akteuren im europäischen Bau- und Immobiliensektor.

    Für die Bau- und Immobilienbranche unterstreicht der Fall die Bedeutung funktionierenden Wettbewerbs bei großen Infrastruktur- und Bauprojekten. Gerade öffentliche Bauaufträge gelten als besonders sensibel, weil Preisabsprachen erhebliche Mehrkosten für Staat und private Auftraggeber verursachen können.

    Die Entscheidung unterstreicht die wachsende Aufmerksamkeit der Wettbewerbshüter für mögliche Absprachen im Bau- und Infrastrukturgeschäft. Kartellverfahren in der Branche gelten als besonders relevant, weil Bauprojekte häufig von öffentlichen Auftraggebern finanziert werden und Preisabsprachen dadurch erhebliche Auswirkungen auf staatliche Budgets und Immobilienkosten haben können.

    SK

    Beitragsbild: Depositphotos / Srand-warszawaski

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