Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) hat gegen die Deutsche Bank eine Geldbuße in Höhe von 23,05 Millionen Euro verhängt. Laut der Behörde habe das Frankfurter Geldinstitut im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Derivaten gegen organisatorische Pflichten des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) verstoßen. Zudem habe die Zweigniederlassung Postbank mehrfach gegen Vorschriften zur Aufzeichnung von Anlageberatungen sowie gegen Bestimmungen des Zahlungskontengesetzes (ZKG) zur Kontowechselhilfe verstoßen. Der Bußgeldbescheid sei bereits rechtskräftig, heißt es auf der Onlineplattform des Senders »n-tv«.
Wie die Bafin weiter ausführte, habe die Deutsche Bank AG zu lange benötigt, um Verstöße im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Währungsderivaten in Spanien aufzuklären und zu beheben. Darüber hinaus habe die Postbank im Bereich der Wertpapierdienstleistungen die Pflicht zur Telefonaufzeichnung nicht eingehalten.
Nach dem Ende der pandemiebedingten Ausnahmeregelungen versäumte es die Postbank demnach, wirksame Überwachungs- und Organisationsmaßnahmen für eine Telefonaufzeichnung zu etablieren. Zudem seien Anträge zur Kontowechselhilfe in mehreren Fällen entweder nicht oder nur mit Verzögerung bearbeitet worden.
Die Deutsche Bank erklärte, dass sie die Geldstrafe in drei separaten Ordnungswidrigkeitsverfahren akzeptiert habe. Die Zahlung sei vollständig durch bestehende Rückstellungen abgedeckt, sodass keine Auswirkungen auf das laufende Geschäftsergebnis entstünden. Mit der Begleichung der Summe seien die Verfahren abgeschlossen.
MK