AKTUELL
    • Mark Mobius gestorben – Investmentlegende prägte globale Kapitalströme über Jahrzehnte
    • Invest 2026: Volles Haus zum 25. Geburtstag
    • Mobile Wasseraufbereitungsanlagen als Sachwert-Investment
    • Schluss mit dem Preisrutsch: Immobilienmarkt sendet erstes Aufwärtssignal
    • Silber vor möglicher Erholung – Kaufsignal in Sicht
    • KI und Quantencomputer stellen Kryptowährungen infrage: Neue Technologien könnten bestehende Verschlüsselungssysteme aushebeln
    • Bitcoin-Erfinder enttarnt? 17 Jahre Rätsel um Satoshi Nakamoto – nun gibt es neue Hinweise
    • In Ausstellung und Programm: Invest auf Wachstumskurs
    SACHWERT Magazin
    • Startseite
    • Themen
      • Edelmetalle
      • Rohstoffe
      • Immobilien
      • Panorama
      • Gastbeiträge
      • Wissen
    • ePaper Download
    • Aus dem Magazin
    • Newsletter
    SACHWERT Magazin
    depositphotos / kassandra2

    BGH-Urteil: Keine Reservierungsgebühr für Immobilien

    0
    By Redaktion on 21. April 2023 Immobilien, Wissen

    Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass ein Maklervertrag nicht um eine Reservierungsgebühr für Immobilien ergänzt werden darf. Die Begründung: Eine solche Gebühr benachteilige die Kunden unangemessen.

    Weiter urteilen die Richter, der Immobilien-Interessent habe weder einen nennenswerten Vorteil davon, noch erbringe der Makler eine geldwerte Gegenleistung. Zwar räumt der Vorsitzende Richter Thomas Koch ein, dass die Kaufinteressenten ein gewisses Interesse an der Objektreservierung hätten. Nur bringe diese Reservierung den Kunden nichts, wenn der Eigentümer sich dazu entscheidet, an jemand anderes oder gar nicht zu verkaufen. Daher hätten die Kunden durch die Reservierung nichts in der Hand.

    Erst Niederlagen, dann Rückerstattung

    Konkret geht es um einen Fall aus Sachsen. Zunächst haben die Interessenten 2019 einen Maklervertrag geschlossen und ein Jahr später eine Reservierungsvereinbarung für ihr Wunschobjekt unterzeichnet. Diese beinhaltete, dass das Maklerbüro die Immobilie einen Monat lang für die Kunden reservierte und keinen anderen Interessenten zeigen sollte. Dafür erhob die Maklerfirma eine Gebühr von 14,37 Prozent der vereinbarten Maklerprovision beziehungsweise einem Prozent der Kaufsumme. Das ergab einen Betrag von 4.200 Euro – Geld, das bei einem tatsächlichen Kauf auf die Provision angerechnet werden würde. Ohne Kaufvertrag allerdings auch keine Rückerstattung.

    Letztlich kam im Fall aus Sachsen der Kauf nicht zustande und die Kunden forderten trotzdem die Rückzahlung der Reservierungsgebühr. Da sich die Maklerfirma weigerte, landete der Streit vor dem Gericht in Dresden. Vor dem Amtsgericht und Landgericht mussten die Kunden noch Niederlagen einstecken. Doch als sie sich an den BGH wandten, hob dieser die Urteile der Vorinstanzen auf und verpflichtete das Maklerbüro zur Rückerstattung. Entscheidend war, dass der BGH die Reservierungsvereinbarung nicht als eigenständigen neuen Vertrag betrachtete, sondern als ergänzende Regelung zum Maklervertrag. Nur deshalb konnte das Gericht die Vereinbarung überprüfen. Bereits 2010 hatte der BGH über eine Reservierungsgebühr geurteilt und für unwirksam erklärt. Damals war die Klausel direkt im Maklervertrag enthalten.

    SH

    Related Posts

    Schluss mit dem Preisrutsch: Immobilienmarkt sendet erstes Aufwärtssignal

    KI und Quantencomputer stellen Kryptowährungen infrage: Neue Technologien könnten bestehende Verschlüsselungssysteme aushebeln

    Bitcoin-Erfinder enttarnt? 17 Jahre Rätsel um Satoshi Nakamoto – nun gibt es neue Hinweise

    Comments are closed.

    Sachwert Magazin Newsletter

    Aktuelle Artikel
    20. April 2026

    Mark Mobius gestorben – Investmentlegende prägte globale Kapitalströme über Jahrzehnte

    19. April 2026

    Invest 2026: Volles Haus zum 25. Geburtstag

    19. April 2026

    Mobile Wasseraufbereitungsanlagen als Sachwert-Investment

    17. April 2026

    Schluss mit dem Preisrutsch: Immobilienmarkt sendet erstes Aufwärtssignal

    14. April 2026

    Silber vor möglicher Erholung – Kaufsignal in Sicht

    Copyright 2026 Backhaus Finanzverlag GmbH. Alle Rechte vorbehalten.
    • Impressum
    • Datenschutzerklärung
    • Barrierefreiheit
    • Widerrufsbelehrung
    • AGB

    Type above and press Enter to search. Press Esc to cancel.