Die Deadline zur Abgabe der Grundsteuererklärung ist Ende Januar abgelaufen. Mit welchen Konsequenzen muss man bei verspäteter Abgabe rechnen und wo wird eine Fristverlängerung gewährt?
Für die meisten Immobilienbesitzer in Deutschland ist die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung gerade abgelaufen. Allerdings sind bis zum 30.01. des Jahres erst 71,36 Prozent der Erklärungen eingegangen. Das berichtet die Deutsche Presse-Agentur unter Berufung auf einen Sprecher des Bundesfinanzministeriums. Dabei wurde die Frist bereits verlängert, denn ursprünglich war sie schon Ende Oktober 2022 ausgelaufen. Wegen des schleppenden Eingangs der Erklärungen wurde die Frist dann aber deutschlandweit bis zum 31. Januar verlängert – mit mäßigem Erfolg.
Laut dem Hamburger Finanzsenator Andreas Dressel hätten sich in einer Finanzministerkonferenz alle Länder darauf geeinigt, die Frist nicht noch einmal zu verlängern. Doch jetzt startet Bayern einen Alleingang. Dort bekommen alle Immobilienbesitzer noch einmal drei Monate Zeit obendrauf. Solidarität und Verlässlichkeit zwischen Bundesländern sähe anders aus, sagte Dressel. Eine Fristverlängerung zu diesem Zeitpunkt löse keine Probleme, im Gegenteil: Sie schafft neue, sagte er.
Ab 2025 soll die neue Grundsteuer-Berechnung gelten. Das hatte das Bundesverfassungsgericht gefordert. Denn zuletzt kalkulierten die Finanzämter den Wert einer Immobilie auf Grundlage völlig veralteter Daten, von 1935 in Ostdeutschland und von 1964 in Westdeutschland. Für die Neuberechnung müssen jetzt fast 36 Millionen Grundstücke neu bewertet werden. Die Steuerbehörden brauchen von allen Eigentümern Daten, selbst wenn sie nur einen Kleingarten besitzen.
Im Falle der Nichtabgabe sind Verspätungszuschläge und Zwangsgelder möglich. Sollten die säumigen Eigentümerinnen und Eigentümer auch dann nicht reagieren, können die Finanzämter die Besteuerungsgrundlagen schätzen.