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    Instandhaltung
    Bild: imago images / Rolf Zöllner

    Instandhaltung bei ­öffentlichen Gebäuden vernachlässigt

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    By Redaktion on 4. Januar 2021 Immobilien

    Viele Gebäude der öffentlichen Hand sind erkennbar in einem schlechten Zustand. Vielfach wurden in der Vergangenheit Ersatz- und Wartungsaufgaben wegen begrenzter Finanzmittel oder auf Grund niedriger Dringlichkeit verschoben. Derartige Unterlassungen bei der Instandhaltung führen zu einem vermehrten Auftreten von Baumängeln und technischen Störungen und verkürzen die Restnutzungsdauer der Gebäude.

    Der gesamte Immobilienbestand eines westdeutschen Bundeslandes wurde vor kurzem gutachtlich darauf untersucht, wie es um die Instandhaltung der Landesbauten bestellt ist. Wenig überraschend kam der Gutachter zu dem Befund, dass ein funktionierendes Instandhaltungsmanagement für das Immobilienvermögens des Landes nicht vorhanden ist.

    Seit seiner Gründung im Jahr 2001 bewirtschaftet ein im Eigentum des Landes stehender Liegenschaftsbetrieb die Immobilien des Landes nach kaufmännischen Grundsätzen.

    Mehr als 2000 Menschen sind in dem Betrieb beschäftigt, sie betreuen über 1200 Grundstücke mit knapp 4300 Gebäuden. Das Immobilienmanagement des Landes basiert auf dem Mieter-Vermieter-Modell. Der Liegenschaftsbetrieb vermietet die Gebäude an Hochschulen, Justiz, Justizvollzug, Polizei, Finanzverwaltung, Ministerien und weitere Landesbehörden, die ihm dafür eine Miete bezahlen. Durch das landesinterne Mietverhältnis soll die jährliche Immobiliennutzung des Landes bezifferbar und transparent werden.

    Der Liegenschaftsbetrieb reagiert nur auf auftretende Mängel

    Die Gebäude des Landes weisen ein hohes Durchschnittsalter mit einer Spanne von rund 30 bis rund 100 Jahren auf. Für den Werterhalt dieses Immobilienvermögens ist es unerlässlich, dass regelmäßig eine Instandhaltung vorgenommen wird. Tatsächlich aber verfährt der Liegenschaftsbetrieb bei der Instandhaltung nach der Strategie „Inspektion und Ausfall“. Das bedeutet, dass das Handeln des Liegenschaftsbetriebs nicht auf den Erhalt der baulichen Substanz, sondern erst bei auftretenden Mängeln oder Ausfällen auf eine Schadensbeseitigung gerichtet ist.

    Nach Auffassung des Gutachters führt diese Art des Instandhaltungsmanagements zu einem Werteverzehr des Immobilienvermögens und einem Instandhaltungsstau. Der Gutachter hat eine ganzheitliche, langfristig angelegte Instandhaltungsstrategie empfohlen. In dieser sind sowohl administrative als auch technische Maßnahmen der Instandhaltung frühzeitig und fortlaufend zu planen und durchzuführen.

    Den gesamten Artikel „Instandhaltung bei ­öffentlichen Gebäuden vernachlässigt“ finden Sie in der aktuellen Ausgabe vom Sachwert ePaper Nr. 98 -> LINK

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