AKTUELL
    • Russland beginnt mit physischen Goldverkäufen zur Haushaltsfinanzierung
    • Goethe-Briefe aus Privat­sammlung in Hamburg für knapp 500 000 Euro versteigert
    • 1939er Superman-Heft erzielt 9,12 Millionen Dollar – Rekordpreis für einen Comic
    • Rendite oder Risiko? Was die Börse für Anleger bereithält
    • Europas Rohstoff-Weckruf: Sachsen und Thüringen rücken in den Fokus
    • Donald Trump stoppt Offshore-Windprojekte – Europäische Firmen spüren die Folgen
    • Immobilienmarkt in Deutschland: Entlastung – aber nicht überall gleich stark
    • Edelmetalle im Fokus: Warum Gold und Silber jetzt relevant bleiben
    SACHWERT Magazin
    • Startseite
    • Themen
      • Edelmetalle
      • Rohstoffe
      • Immobilien
      • Panorama
      • Gastbeiträge
      • Wissen
    • ePaper Download
    • Aus dem Magazin
    • Newsletter
    SACHWERT Magazin
    Kündigung Eigenbedarf Mieter

    Kündigen wegen Eigenbedarf

    0
    By Sachwert-Redaktion on 7. Oktober 2019 Immobilien

    Lange Zeit war die Kündigung wegen Eigenbedarf kaum möglich, jetzt tut sich etwas

    Wäre vor Jahren ein Jurist gefragt worden, ob ein Vermieter seine Wohnung oder sein Haus wegen Eigenbedarfs kündigen kann, dann wäre ein mehr als skeptischer Blick wohl die Antwort gewesen. Zwar sieht das Bürgerliche Gesetz-buch (BGB) durchaus eine Möglichkeit der „ordentlichen Kündigung durch den Vermieter“ in § 535 BGB dann vor, wenn „der Vermieter die Räume als Wohnung für sich, seine Familienangehörigen oder Angehörige seines Haushalts benötigt“, doch meist wurden in den vergangenen Jahren die Interessen des Mieters höher eingestuft als die des Vermieters. Diese Haltung hatte sich in den vielen Jahren, in denen das BGB immer mieterfreundlicher und vermieterunfreundlicher durch die Rechtsprechung ausgelegt wurde, mehr und mehr etabliert. Ein gewisse Verständnis dafür kann man schon entwickeln, denn das Wohnen gehört nun mal wie essen, trinken und schlafen zu den Grundbedürfnissen eines jeden Bürgers. Zuweilen drängte sich Vermietern aber auch der Eindruck auf, dass die keineswegs nur pekuniär geprägten und durchaus berechtigten Interessen der Vermieter gänzlich missachtet wurden.

    Rechtsprechung im Wandel der Zeit

    Doch in den vergangenen Jahren hat die Rechtsprechung auch die Interessen der Vermieter wieder etwas stärker berücksichtigt. Worin das begründet ist, lässt sich schwer ermitteln.

    Mehr zum Thema „Kündigen wegen Eigenbedarf“, lesen Sie in der aktuellen Ausgabe vom Sachwert Magazin -> LINK

    Sachwert Magazin Cover 04/2019

    Bildquelle: imago images/Michael Westermann

    Related Posts

    Immobilienmarkt in Deutschland: Entlastung – aber nicht überall gleich stark

    Berlin erlebt massiven Büro-Leerstand – Homeoffice setzt Immobilienbranche unter Druck

    Hubertz schlägt Abgabe für Gutverdienende in Sozialwohnungen vor – Immobilienstrategie neu gedacht

    Comments are closed.

    Sachwert Magazin Newsletter

    Aktuelle Artikel
    28. November 2025

    Russland beginnt mit physischen Goldverkäufen zur Haushaltsfinanzierung

    27. November 2025

    Goethe-Briefe aus Privat­sammlung in Hamburg für knapp 500 000 Euro versteigert

    26. November 2025

    1939er Superman-Heft erzielt 9,12 Millionen Dollar – Rekordpreis für einen Comic

    25. November 2025

    Rendite oder Risiko? Was die Börse für Anleger bereithält

    24. November 2025

    Europas Rohstoff-Weckruf: Sachsen und Thüringen rücken in den Fokus

    Copyright 2025 Backhaus Finanzverlag GmbH. Alle Rechte vorbehalten.
    • Impressum
    • Datenschutzerklärung
    • Barrierefreiheit
    • Widerrufsbelehrung
    • AGB

    Type above and press Enter to search. Press Esc to cancel.