AKTUELL
    • Schneider unterstreicht Deutschlands Engagement bei COP30 – Tropenwaldfonds bleibt Schwerpunkt
    • Deutschland sucht Rohstoffsicherheit – Klingbeil setzt in Peking klare Akzente
    • Paris Jackson: Rechtsstreit um das Erbe von Michael Jackson
    • COP30: Rekordzahl fossiler Lobbyisten – Signal für Risiken und Machtverhältnisse zugleich
    • Hubertz schlägt Abgabe für Gutverdienende in Sozialwohnungen vor – Immobilienstrategie neu gedacht
    • Grundsteuer nach Reform: Entscheidung des Bundesfinanzhofs steht bevor
    • Seltene Erden steigen rasant – neuer Preisschub im strategischen Rohstoffsegment
    • Private Equity dringt in deutschen Rüstungssektor vor – Übernahmeziel im Fokus
    SACHWERT Magazin
    • Startseite
    • Themen
      • Edelmetalle
      • Rohstoffe
      • Immobilien
      • Panorama
      • Gastbeiträge
      • Wissen
    • ePaper Download
    • Aus dem Magazin
    • Newsletter
    SACHWERT Magazin

    EU-Pläne: Neuverschuldung könnte dramatisch steigen

    0
    By Sachwert-Redaktion on 6. Dezember 2017 Panorama

    Die EU-Kommission will offenbar die Maastricht-Kriterien aufweichen und damit hochverschuldeten Ländern mit einer schwachen Wirtschaftsleistung unter die Arme greifen. Gleichzeitig würde die Verschuldung dramatisch ansteigen. Medienberichten zufolge soll die Defizitgrenze von maximal drei Prozent der Wirtschaftsleistung zukünftig für die gesamte Eurozone und nicht mehr für einzelne Länder gelten. Derzeit liegt das Defizit für die gesamte Eurozone nur bei 1,1 Prozent der gesamten Wirtschaftsleistung.

    Sollten die Pläne umgesetzt werden, wäre damit genug Spielraum vorhanden um die Neuverschuldung dramatisch anzuheben. Rein rechnerisch um rund 210 Milliarden Euro. Auch in den kommenden Jahren könnte die Neuverschuldung damit dramatisch ansteigen, ohne das ein Land mit Konsequenzen rechnen müsste. Davon profitieren würden in erster Linie Länder mit einer hohen Neuverschuldung wie beispielsweise Italien, Spanien und auch Frankreich. Zum Nachteil wäre die Regelung für Länder mit einer geringen oder gar keinen Neuverschuldung wie Deutschland, die Niederlande, Litauen, Zypern und Luxemburg. Die EU hat den Bericht unterdessen zurückgewiesen. Einzelheiten und weitere Infos könnten am Mittwoch folgen. Dann will EU-Chef Juncker Einzelheiten zur Vertiefung der Währungsunion vorstellen.

     

    Bild: Depositphotos/filipefrazao.

    Related Posts

    Paris Jackson: Rechtsstreit um das Erbe von Michael Jackson

    Fünf weitere Festnahmen im Musée du Louvre-Juwelenraub

    Genossenschaftsbanken: BBBank und PSD Bank Hessen Thüringen planen Fusion – Bilanzvolumen wächst auf rund 24 Milliarden Euro

    Comments are closed.

    Sachwert Magazin Newsletter

    Aktuelle Artikel
    18. November 2025

    Schneider unterstreicht Deutschlands Engagement bei COP30 – Tropenwaldfonds bleibt Schwerpunkt

    17. November 2025

    Deutschland sucht Rohstoffsicherheit – Klingbeil setzt in Peking klare Akzente

    15. November 2025

    Paris Jackson: Rechtsstreit um das Erbe von Michael Jackson

    14. November 2025

    COP30: Rekordzahl fossiler Lobbyisten – Signal für Risiken und Machtverhältnisse zugleich

    13. November 2025

    Hubertz schlägt Abgabe für Gutverdienende in Sozialwohnungen vor – Immobilienstrategie neu gedacht

    Copyright 2025 Backhaus Finanzverlag GmbH. Alle Rechte vorbehalten.
    • Impressum
    • Datenschutzerklärung
    • Barrierefreiheit
    • Widerrufsbelehrung
    • AGB

    Type above and press Enter to search. Press Esc to cancel.

    Barrierefreiheit-Anpassungen

    Unterstützt von OneTap

    Wählen Sie Ihr Barrierefreiheitsprofil

    Modus für Sehbehinderte
    Verbessert die visuelle Darstellung der Website
    Profil für Anfallssicherheit
    Beseitigt Blitze und reduziert Farben
    ADHD-freundlicher Modus
    Fokussiertes Surfen, ohne Ablenkungen
    Blindenmodus
    Reduziert Ablenkungen, verbessert den Fokus
    Epilepsie-sicherer Modus
    Dämpft Farben und stoppt das Blinken
    Inhalt
    Farben
    Orientierung
    Version 6.6.1