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    Finanzaufsicht warnt Anleger vor Totalverlusten

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    By Sachwert-Redaktion on 10. November 2017 Panorama

    Die Finanzaufsicht Bafin warnt vor offiziell sogenannten Initial Coin Offerings (ICO). Eine Anlage sei höchst spekulativ und jeder müsse sich darauf einstellen, dass ein Totalverlust möglich sei, so die Behörde.

    Bei ICO’s handelt es sich um Börsengänge von Unternehmen, deren Geschäftsmodelle auf Kryptowährungen basieren. Anleger können sich wie bei einem normalen Börsengang daran beteiligen. Der Anleger erhält allerdings keine Aktien, sondern sogenannte Tocens. Diese können dann theoretisch zu einem späteren Zeitpunkt in die neue Kryptowährung umgetauscht werden. Wie sich die Kryptowährung entwickelt, ist allerdings ungewiss. Derzeit sprießen neue Kryptowährungen wie beispielsweise Botcoin, Ethereum oder Ripple wie Unkraut aus dem Boden. Aktuell liegt die Zahl bei fast 1300, Tendenz stark steigend. Der gesamte Wert liegt bei rund 200 Milliarden Dollar. In China und Südkorea wurden Börsengänge dieser Art vor einiger Zeit komplett verboten und der Handel mit Kryptowährungen stark eingeschränkt.

    Unter allen Kryptowährungen ist Bitcoin mit einer Marktkapitalisierung von rund 118 Milliarden Dollar die größte. Danach folgen Ethereum mit 30 Milliarden, Bitcoin Cash mit 14 Milliarden und Ripple mit 8 Milliarden Dollar.

     

    Bild: Depositphotos/spaxiax

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