Stiftungen rücken immer mehr als alternative Investitions-objekte in den Blickpunkt des Interesses – der deutsche Stiftungsmarkt boomt. In den letzten vier Jahren wurden so viele Stiftungen gegründet wie nie zuvor.
Wohl auf Grund steigender Vermögen und veränderter Lebensumstände – beispielsweise der großen Zahl vermögender Alleinstehender oder Personen ohne eigenen Nachkommen – gewinnen Stiftungen auch für die Vermögensübertragung und -nachfolge immer mehr an Bedeutung.
Gemeinnützige Stiftungen füllen dabei Lücken in weiten Bereichen des Sozialen, der Wissenschafts- oder Kulturförderung, aus denen sich staatliche Stellen immer mehr zurückziehen. Im Familien- und Unternehmensbereich kann eine privatnützige Stiftung ein wichtiger Baustein maßgeschneiderter Vermögenskonzepte sein.
Fakten zur Familienstiftung
Die (nicht gemeinnützige) Familien-Stiftung basiert auf den gleichen Rahmenbedingungen wie die gemeinnützige Stiftung. Der entscheidende Unterschied ist aber, dass diese Gestaltungsform der Stiftung im Kern keine gemeinnützige Förderung beinhaltet. Das heißt, sie ist nicht als gemeinnützig tätig anerkannt und fördert im Allgemeinen ausschließlich privatnützige Zwecke für einen festgelegten Personenkreis, meistens für eine Familie. Sie ist also, im Gegensatz zur gemeinnützigen Stiftung, nur diesem Zweck verpflichtet und generiert daher auch keine Steuervorteile auf Ebene des Stifters. Anderseits unterliegt sie damit auch keinerlei Einschränkungen, was die Verwaltung sehr flexibel macht und auch mehr Freiheit in der Vermögensanlage bietet, weil sie in der Mittelverwendung nicht der strengen Kontrolle durch die Behörden unterliegt. Gerade dieser Aspekt ist aus meiner Sicht als großer Vorteil zu sehen.
Im Fokus einer Familienstiftung steht im Kern die langfristige Sicherung und Erhaltung von Familienvermögen, Unternehmensanteilen, etc. Dazu wird das Vermögen in die Stiftung übertragen, die Stiftungserträge kommen dann ausschließlich selbst gewählten Zwecken zu Gute. Das primäre Ziel, das ein Stifter mit der Gründung einer Familienstiftung verfolgt, ist die Absicherung von sich selbst und seiner Familienangehörigen, die Sicherung von Versorgungsleistungen über Generationen (z.B. in Form einer Stifterrente) sowie der Schutz des Lebenswerkes bzw. die Nachfolgeregelung bei Unternehmern. Auch Erbschaften bzw. Schenkungen lassen sich mit Hilfe einer Familienstiftung optimieren.
In der Familienstiftung kann der Stifter über die gesamten Erträge verfügen. Dabei liegt es im Willen des Stifters, wie, in welcher Höhe und wer als Begünstigter der Stiftung festgelegt wird – Begünstigte für die Versorgungsleistung sind frei wählbar und flexibel zu gestalten. Dieser Umstand macht die Familienstiftung so interessant für Jedermann, denn die Flexibilität und Gestaltungsfreiheit ist nahezu unbegrenzt.
Was ist Vermögen?
Lösen Sie sich von dem Gedanken, Stiftungen sind nur etwas für Reiche. Vergessen Sie das Vorurteil, nur wirklich vermögende Menschen können sich eine Stiftung leisten. Es gilt die Prämisse „Jeder sollte selbst definieren, was er unter Vermögen versteht“. Der Eine ist glücklich darüber, dass er in mehreren Jahren ein paar Tausend Euro gespart hat, der Andere gibt diese jeden Tag aus… Aber beide sind Stifter und haben eine eigene Stiftung!
Dabei können
– liquides Vermögen, Wertpapier-/Edelmetalldepots, Beteiligungen, Sparverträge, etc.
genau so wie
– Immobilien, Grundstücke, Antiquitäten, Kunstgegenstände, Oldtimer, etc.,
– Firmen-/ Gesellschaftsanteile, Patente, Rechte/Lizenzen, etc.
– und sonstige Guthaben und Werte, wo und in welcher Form auch immer,
in eine Stiftung eingebracht werden.
Yale als Vorbild.
Grundsätzlich erfordert eine fundierte Entscheidung einen mehrstufigen, strukturierten Prozess, in dem die Zielsetzungen des Anlegers bezüglich seiner Risikoneigung und den Ertragserfordernissen berücksichtigt werden müssen. Der Prozess gliedert sich in drei Phasen:
Phase 1: Strategische Asset Allocation
Phase 2: Taktische Asset Allocation
Phase 3: Einzeltitelselektion
Die erfolgreiche Investitionsstrategie z.B. der amerikanischen Eliteuniversität Yale kann uns hier als Vorbild dienen. Dabei besteht das Portfolio der Yale-Stiftung zu einem hohen Anteil aus Anlagen, die aktienähnliche Eigenschaften hinsichtlich Rendite und Risiko aufweisen!
Es findet sich dort eine breite Verteilung über verschiedene Asset Klassen und Manager mit
– einer stabilen Asset Allokation-Struktur im Zeitverlauf
– einem hohen Anteil alternativer Asset Klassen
– einer auffällig geringe Quote an festverzinslichen Wertpapieren
– mit weit überdurchschnittlich hohem Anteil illiquider Assets
– ein antizyklisches und langfristiges Investitionsverhalten, auch in Risikoassets (z.B. frühzeitige Investments in exotische Rohstoffe (Holz, etc.) und Private Equity).
Wir sehen hier zwar weiterhin eine konservative, das Risiko minimierende Vermögensstruktur jedoch auch die Einbeziehung von Multi-Asset- bzw. Absolute-Return-Konzepten in einem breit aufgestellten Portfolio – unter systematischer Einbeziehung nicht-traditioneller, die Rendite steigernde Anlageformen wie sogen. Alternative Investments, Rohstoffe, Private Equity etc.
Und trotz der auch für das Yale-Anlagemanagement schwierigen Jahre 2009 und 2010, erzielte das Yale-Portfolio eine durchschnittlichen Rendite von 14,2% per annum im 20-Jahres-Zeitraum. Und auch mit einer Rendite von 10,1% p.a. in den letzten 10 Jahren bis zum 30. Juni 2011 übertraf das Portfolio die Ergebnisse für Aktien mit 3,9% jährlich sowie für Anleihen mit 5,1% jährlich im selben Zeitraum (Quelle: Yale Endowment).
Wie kann nun ein zukunftsfähiges Anlagekonzept für Stiftungen aussehen?
Auch wenn man nicht über die Milliarden einer Yale-Stiftung verfügt, kann eine solche Anlagestruktur (annähernd) auch für relativ kleine Stiftungsvermögen recht einfach umgesetzt werden. Dies erfordert m. E. aber die Kombination risikoreicher Investments mit sicherheitsorientierten Investments in einer der Anlegermentalität entsprechenden Aufteilung. Dabei empfehlen sich unter langfristigen Gesichtspunkten und unter Berücksichtigung der aktuellen wirtschaftlichen Situation ganz sicher auch Investitionen in substanzwertgesicherte Vermögensanlagen.
Denn so wie die Yale-Stiftung investieren Großinvestoren und institutionelle Anleger ihr Vermögen von jeher in Immobilien (Real Estate), nationale und internationale Aktien (Equity) sowie Unternehmensbeteiligungen (Private Equity), in Währungen, Rohstoffe (Natural Resources) und sogenannte Alternative Investments.
Immobilienwerte beispielsweise bescheren als nicht unbegrenzt vermehrbare Sachwerte ihren Eigentümern stets einen Vermögenszuwachs. Sie trotzen Krisenzeiten und Turbulenzen und bilden so die solide Grundlage für alle großen Vermögen der Welt. Auch die großen Geldhäuser, Banken und Versicherungen sichern seit Jahrzehnten ihr Vermögen durch Investitionen in Immobilien ab.
Die ebenfalls knappen Rohstoffe – sowohl Energierohstoffe als auch Rohstoff- und Edelmetalle (Gold, Silber, Platin etc.) – eröffnen Anlegern seit Jahrzehnten attraktive Wachstumschancen. Aber auch zur Vermögenssicherung sind sie bestens geeignet.
Die selektive Investition in „Alternative Investments“ sowie evtl. die Nutzung von Fremdkapital erhöht dabei die Chance auf attraktive Renditen. Gleichzeitig – auch durch einen gewissen Anteil an Liquidität – wird das Anlagerisiko in der Regel erheblich reduziert.
Ein aus meiner Sicht einfach strukturiertes Stiftungs-Portfolio könnte also, je nach Anlagementalität und Risikoneigung sowie auch der Anlagehöhe nach, folgende Zutaten aufweisen:
– Liquidität auf Girokonten, Tages- / Monatsgeldkonten o. ä. festverzinsliche Anlagen,
– Edelmetalle wie Gold und Silber, Platin und Palladium im monetären Mix,
– Immobilien bzw. -beteiligungen, insbesondere Denkmalschutz- und Pflegeimmobilien, Agrarflächen,
– Beteiligung an Unternehmen in Form von Private Equity / Mezzaninekapital und evtl. Aktien (weltweit),
– Wald bzw. Holz, speziell Edelhölzer (aber bitte aus speziellem Anbau, keine bedrohten Tropenhölzer!),
– Alternative Investments bzw. Absolute Return-Konzepte, unhabhängig von Wertschwankungen an der Börse.
Im Grunde doch ganz einfach, oder? Aber keinesfalls möchte ich damit eine Anlageempfehlung für Ihr zukünftiges Stiftungs-Portfolio geben. Hier sollten Sie im Rahmen der Möglichkeiten Ihre eigenen, auf Sie und Ihre individuellen Vermögensziele angepassten, Entscheidungen treffen. Und gestatten Sie mir diese kleine Anmerkung: Lassen Sie sich dabei bitte weder von Ihren Emotionen noch von Ihrem Anlageberater leiten.
Denn egal ob Yale oder andere Investmentkonzepte: Es geht darum, was Sie als Anleger (in diesem Fall als Stifter oder Stifterin) wirklich wollen. Darauf sollte jegliche Anlageberatung ausgerichtet werden. Wenn Sie Ihre Strategie – vielleicht mit Unterstützung Ihres Beraters – selbst entwickeln und verwirklichen, ist ein Scheitern kaum möglich. Die Verantwortung für eine Anlageentscheidung kann m. E. nicht auf eine andere Person übertragen werden. Jeder Anleger handelt selbstverantwortlich. Probleme tauchen immer dann auf, wenn dem Anleger eine Meinung übergestülpt oder etwas vorgedacht wird.
Fazit
Hohe Renditen bei einem angemessenen Verhältnis aus Chance und Risiko bleiben mit herkömmlichen Anlageformen für die allermeisten Normalverbraucher ein Traum – vom Schutz „vor Zugriffen Dritter“ bei Insolvenz, Pfändung oder ähnlichem ganz zu schweigen!
Doch egal, welche Anlagephilosophie Sie persönlich verfolgen, mit der Gründung einer Familienstiftung ergeben sich unzählige Möglichkeiten. So kann das bestehende oder noch aufzubauende Vermögen geschützt werden, bleibt über Generationen wertmäßig erhalten und als Stifter bestimmen Sie selbst über die Verteilung der jährlichen Erträge. Und da auch die Familienstiftung gemeinnützig fördernd sein kann, ermöglicht sie, die Gesellschaft dort zu unterstützen, wo der Stifter es für sinnvoll erachtet!
Wichtiger Hinweis: Die vorangegangenen Informationen sollen nur einen Überblick über die vielfältigen Möglichkeiten geben, die Familienstiftungen bieten können. Einzelfälle sind jedoch immer klärungsbedürftig. Auch stellen die angesprochenen Anlagephilosophien keine Anlageempfehlung im Sinne des Wertpapierhandelsgesetzes dar.
Autor: Michael Schewe
Bildquelle: Harld Reiss, pixelio.de