Vermögensschutz – oder auch »asset protection« – soll das Privatvermögen vor einem unberechtigten Zugriff von Dritten schützen. Und eine Stiftung eignet sich hervorragend als Instrument für diesen Vermögensschutz.
Doch wozu benötigt man überhaupt einen Vermögensschutz?
Die Antwort kann mit drei Worten einfach gegeben werden: Vermögen ist gefährdet!
Diese Gefahr reicht von Verschwendungssucht von Familienmitgliedern oder familiären Problemen wie Scheidungen bis hin zu wirtschaftlichen Schwierigkeiten wie Insolvenz, politischen Risiken, Eingriffen des Fiskus und Forderungen durch vermeintliche Gläubiger. Daher sind rechtzeitig getroffene Vorkehrungen zum Vermögensschutz unabdingbar. Und die zunehmende politische und wirtschaftliche Unsicherheit wird den Bedarf nach entsprechenden Lösungen auch in Zukunft forcieren.
Zugleich spricht für einen Vermögensschutz die Tatsache, dass Privatvermögen nicht nur eine private, sondern auch eine volkswirtschaftliche Komponente hat: Es wirkt sich positiv auf die gesamtwirtschaftliche Entwicklung eines Staates aus, da es in aller Regel mit einem langfristigen Fokus investiert wird. Dadurch trägt dieses Vermögen zur gesellschaftlichen Entwicklung und zum Wohle von Unternehmen und Institutionen bei.
Oftmals wird im Rahmen von Asset-Protection-Strategien die Verwendung von Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHs, englische LTDs) Kommanditgesellschaften (KGs, US-amerikanische LPs) sowie bestimmte Trusts empfohlen, um eine persönliche Haftung zu minimieren.
Beides ist jedoch nicht wahr. Fast alle Asset-Protection-Strategien dienen in der Regel wirklich dem Schutz des Vermögens und sind im Grunde sehr erschwinglich zu implementieren. Besonders, wenn man bedenkt, welche potenziellen Verluste z.B. bei Immobilienvermögen und Firmenanteilen drohen können.
Der beste Weg Vermögen zu schützen ist also, sich frühzeitig Gedanken zu machen. Bevor Sie Kenntnis von einer Klage haben, die Insolvenz droht oder Sie sich in einem Geschäft oder Investment engagieren wollen. Richtig vorbereitet und umgesetzt genießen Sie dann ein Leben lang Schutz.
Beachtet man einige wichtige Gestaltungsgrundlagen, ist ein Stiftungsvermögen grundsätzlich vor dem Zugriff von Gläubigern des Stifters geschützt. Als Ausnahme gilt die vorsätzliche Gläubigerbenachteiligung im Rahmen des Anfechtungsgesetzes. Ebenso sind die Regeln des Erbrechts (mögliche Pflichtteilsansprüche der Erben) zu beachten.
Und es ist erforderlich, die Weichen frühzeitig zu stellen – nicht erst „wenn das Kind in den Brunnen gefallen“ ist.
Wichtiger Hinweis: Die vorangegangenen Informationen sollen nur einen Überblick über die vielfältigen Möglichkeiten geben, die Stiftungen bieten können. Einzelfälle sind jedoch immer klärungsbedürftig.
Autor: Michael Schewe
Bildquelle: Rainer Sturm – pixelio.de