In Zeiten niedriger Zinsen sind Privatanleger stets auf der Suche nach attraktiven Anlagemöglichkeiten. Gold als wichtigstes Edelmetall bietet sich seit Jahren als attraktive Anlagemöglichkeit an, da es sowohl physisch direkt als auch über Sparpläne erworben werden kann.
Aktuell gibt es einen bereits jetzt sehr ausufernden Betrugsfall. Die Unternehmen PIM Gold GmbH und Premium Gold Deutschland GmbH müssen sich den Vorwurf gefallen lassen, dass dort mutmaßlich beinahe zwei Tonnen Gold im Wert von ca. 90 Millionen € fehlen. Nicht nur die Staatsanwaltschaft Darmstadt ermittelt in diesem Sachverhalt unter anderem wegen gewerbsmäßigen Betruges, wodurch es bereits auch zu einer mit Untersuchungshaft verbundenen Festnahme einer verantwortlichen Person kam. Auch die Finanzmarktaufsicht Österreich (FMA) veröffentlichte vor wenigen Tagen eine entsprechende Warnung vor dubiosen Geldanlagen in Gold und anderen Edelmetallen. Die Warnung der FMA lässt sich inhaltlich auch auf die Rechtslage in Deutschland übertragen.
PIM Gold hat seine Edelmetalle und „Gold-Sparpläne“ im Rahmen des Strukturvertriebes über Vertriebspartner vermittelt. Diese gewerblichen Vermittler erzielten für ihre jeweils erfolgreichen Vermittlungsdienstleistungen nicht selten erhebliche Provisionen und eben dies kann für sie nun zum Bumerang werden.
Bereits jetzt kann man im Rahmen einer einfachen Google-Recherche herausfinden, dass sich die Anlegerschutzrechtsanwälte in Stellung bringen. Die Anlegeranwälte werden sich für Ihre Mandanten, nämlich die Privatanleger sämtliche mögliche Schuldner suchen, gegen die sie Schadensersatz einfordern können.
Bei den Unternehmen bzw. den Verantwortlichen von PIM Gold ist nach Durchführung der entsprechenden staatsanwaltschaftlichen Verfahren möglicher Weise „ nichts mehr zu holen“, da Unternehmen ebenso wie deren Verantwortliche, die von solchen Verfahren betroffen sind, vielfach den Weg in die Insolvenz antreten müssen. Somit verbleiben Schadensersatzansprüche gegen die dann noch greifbaren und häufig finanziell potenten Vermittler.
Es ist somit hinreichend wahrscheinlich, dass die Anlageanwälte auch in dem PIM Gold Skandal sich auf die Vermittler fokussieren werden, diese mit Schadensersatzansprüchen wegen Beratungsfehlern konfrontieren werden und neben den zivilrechtlichen Verfahren auch strafrechtliche Verfahren initiieren werden.
Die PIM Gold Vermittler sind daher bereits jetzt gut beraten, sich auf entsprechende Rechtsverfahren vorzubereiten, um auf mögliche Schadenersatzforderungen und Strafverfahren erwidern zu können, um so eine gute Verteidigung aufzubauen. Eine sorgfältige Vorbereitung auf mögliche Zivilverfahren durch die Vermittler führt auch regelmäßig zu Erfolgen. So konnte etwa gerade erst ein Vermittler, der im Rahmen der Pleite des mit dem Vorwurf eines Schneeballsystem behafteten Container- Anbieters P&R (mehr als 50.000 Anleger erlitten hier zum Teil erhebliche Verluste) auf Schadensersatzanspruch verklagt wurde, vor dem Landgericht Mainz die Ansprüche der Anleger erfolgreich abwehren.
Auch wird von uns als auf das Strukturvertriebsrecht spezialisierte Kanzlei dringend davon abgeraten, mit den eigenen Kunden jedenfalls ohne Rechtsbeistand zu kommunizieren, da auch die Kunden am Ende des Tages nicht davor zurückschrecken werden, Sie als Vermittler in die Haftung zu nehmen, auch wenn zuvor eine kooperative Zusammenarbeit stattgefunden hat.
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