Das sollten Sie wissen, wenn Sie Banken und Versicherungen Ihr Vermögen anvertrauen
Die Verbraucher und Sparer werden heute und auch zukünftig emotional regelrecht durchgeschüttelt und durchgerührt, wenn es um die klassischen Geldanlage- und Sparformen geht. Es wird Zeit in einem Artikel auf die Notausgänge und Fluchtwege der systemrelevanten Institutionen wie Banken, Investmenthäuser und Lebensversicherer konkret hinzuweisen. Ausnahmslos alle Informationen sind überprüfbar und einfach zu recherchieren. Ein Leitfaden für alle, die nun noch kritischer über den Mainstream nachdenken und für sich mögliche Lösungen ableiten.
Strafzinsen: Die Deutsche Skatbank schrieb eine unrühmliche Geschichte. Diese kleine Bank erhob als erstes deutsches Institut einen Strafzins aufs Tagesgeldkonto im Jahr 2014. Damals wurde die Nachricht überwiegend belächelt und abgetan, mit den Worten: „das wäre eine Ausnahme“. Aktuell haben wir ca. 130 Banken, die in unterschiedlichen Eurogrößen, also bereits Guthaben ab 100.000€ oder erst ab 1 oder 2 Mio. Euro diesen Strafzins von 0,4% oder bereits 0,5% erheben bzw. auch. Der Optimist meint: „Der Normalsparer wird davon nicht betroffen sein.“ Der Klardenker sagt: „Es ist erst der Anfang, die Eurohürden werden zukünftig weiter nach Unten geschraubt.“ Somit werden immer mehr Menschen und Kontoinhaber betroffen sein.
Aufkündigung von lukrativen Sparformen: In der jüngsten Vergangenheit haben diverse Bausparkassen und erste Sparkassen sich richtige Freunde gemacht. Sogenannte „Altverträge“ mit hohen Garantiezinsen versehen, werden nun einseitig von diesen vermeintlich verbraucherfreundlichen Institutionen gekündigt.Damals mit hohen Zinsversprechungen in die heiligen Hallen gelockt, heute zehntausende von Kunden rausgeworfen! Diesen Verbrauchern kann man nur raten, ein konsequentes Handeln durchzuführen.
Bargeldverbot: Politik wie Hochfinanz arbeiten mit Hochdruck daran, das Bargeld sukzessive und zügig der Höhe nach zu reduzieren und am Ende gänzlich abzuschaffen. Terrorfinanzierung, Schwarzgeld und Falschgeldumlauf sind die offensichtlichen Themen der Medien bzw. der bestimmenden Institutionen. Ja, sicherlich kann man diese Punkte so vertreten. Die konsequente Bargeldreduktion wird bereits in Ländern wie Schweden und Italien „probeweise“ umgesetzt. Nur kleinere Zahlungen sind noch mit Bargeld möglich, die Plastikkarte oder das Smartphone sind voll adaptiert. Die großen Euroscheine werden im Eurozahlungsraum entzogen, also 200er und 500er Scheine. Nun mal angenommen, die echten Gründe für das Bargeldverbot liegen ganz woanders? Z.B.: Es soll der Mensch (siehe China!) komplett durchleuchtet werden, sämtliche Kaufverhalten werden somit sauber in Echtzeit dokumentiert. Banken, Onlinekaufhäuser wissen exakt wann, wo und was Sie einkaufen? Ferner kommt hinzu, dass durch die Negativzinsen der Zentralbanken die Verbraucher ja regelrecht „gezwungen“ werden würden das Geld vom Konto abzuheben und lieber als Bargeld unter das Kopfkissen zu legen. Auch wenn es zwar keine Zinsen dafür gäbe, aber halt auch keine Strafzinsen. Es gibt, egal wo auf dem Erdball, nicht ansatzweise genügend Bargeld, wenn Großteile von Vermögen abgehoben werden würden. Somit ist es besser es gleich zu verbieten. In dieser Welt wird das Bargeld immer mehr zum Feind der Notenbanken und Regierungen. Es ist eine Gefahr für die Politik negativer Zinsen. Es gilt darüber mal genauer nachzudenken.
Einlagensicherung: „Unsere Einlagen sind sicher“, so lautet damals in 2008 zu den Tagesschauzeiten die Aussagen von Frau Merkel und Herrn Steinbrück. Es ging damals darum den „Bankenrun“ und das Abheben von Bargeld zu verhindern. Herr Steinbrück gab in einer Dokumentation wenige Jahre später zu, politisch gar nicht legitimiert gewesen zu sein, aber es war wichtig es damals es genauso vor der Kamera mit der Kanzlerin durchzuführen. Ein Wahnsinn, das Interview ist für jeden Menschen im Internet anschaubar.
Einlagensicherungsmodelle: Es heißt: „Das Geld der Kunden ist bei den Banken in Deutschland im weltweiten Vergleich sehr gut abgesichert. Falls eine Bank nicht in der Lage ist, Kundeneinlagen zurückzuzahlen, sind diese bis zu 100.000 € durch die gesetzliche und darüber hinaus bis zur jeweiligen Sicherungsgrenze durch die freiwillige Einlagensicherung geschützt. Bei den Millionen von Konten, wer bitte soll diese Summen bezahlen, wenn die Systembanken fallen? Interessantes auch zum Rechtsanspruch zur Einlagensicherung: „Auf die Leistungen eines freiwilligen Einlagensicherungsfonds gibt es für den Kunden keinen unmittelbaren Rechtsanspruch gegen den Fonds seines Geldinstituts. Der Fonds dient der Stabilisierung der ihm jeweils angeschlossenen Institute im Krisenfall. Bei einer allumfassenden Bankenkrise ist eine ausreichende Leistung nicht garantiert.“
Das SAG-Gesetz: Nahezu kaum jemand in der Finanzbranche und als Verbraucher hat jemals von diesem einschneidenden Gesetz aus Dezember 2014 gehört oder gelesen. Das SAG besagt, dass eine neue „Bankennotrettungsinstitution“ anordnen kann, sofern eine systemrelevante Bank eine Insolvenz droht, die Bank nun Kundengelder einziehen oder in Aktien der Bank zu einem von ihr festgelegten Nennwert umwandeln darf und zwar kraft dieses Gesetzes! Interessanterweise wurde in § 5 SAG festgehalten, dass alle Funktionsträger über das nach dem SAG ablaufende Verfahren Stillschweigen zu wahren haben. Wer ist seit 2014 betroffen? Alle Privatkunden und Firmenkunden, die Einlagen ab 100.000 € bei einer systemrelevanten Bank führen. Die Einlagen können sich aus verschiedenen Bereichen zusammensetzen. Die Summe aller Positionen ergeben die exakte Einlage, welche, wenn diese 100.000 € überschreitet, nun unter das SAG fallen. Das sind das Sparbuch, Festgeld, Tagesgeld, Giroguthaben, Sparverträge, Namensschuldverschreibungen und auch die Liquidität aus Wertpapierdepots. Das SAG Gesetz erlaubt es nunmehr alle Konten und Sparvarianten bei insolvenzbedrohten Banken zu „konfiszieren“, auch wenn sogar die Durchschnittshöhe im Jahr oberhalb von 100.000 € lagen oder diese Gesamtsumme eines Familienstammes (bitte vergegenwärtigen!) bei einer gemeinsame Bank die genannte Summe überschreitet.
Einerseits sollen Vorkehrungen für das Sparen, insbesondere für das Alter vollzogen werden, andererseits sind die Ergebnisse bei herkömmlichen Geldanlageprodukte schauerlich bis zu katastrophal. Nun sparen über 80% der Verbraucher auch noch in konventionelle Bank- oder Versicherungsprodukte, die nun auch nachweislich keine oder nur geringste Renditen erwirtschaften. Wir erlauben uns auf diese Mainstreamprodukte auch in die Tiefe näher einzugehen. Es wirkt wie eine Geisterbahnfahrt, aber der Gesetzgeber hat sämtliche Vorkehrungen getroffen, falls es wieder zu Erdbeben in der Finanzbranche kommen sollte und davon sind wir erneut nicht weit entfernt.
Collective Action Clause: die kollektive Handlungsklausel besagt, dass es den Euro-Ländern künftig erlaubt ist, Schuldenschnitte schneller und einfacher durchzuführen. Davon könnten auch Millionen deutsche Sparer betroffen sein. Es ist quasi ein Angriff auf die Ersparnisse der Bürger, nach geplantem Schuldenschnitt und rücksichtsloser Enteignung. Alle neuen Staatsanleihen der Euro-Zone enthalten seit 2013 eine solche Klausel. Das klingt für Laien paradox und viele dürften glauben, davon nicht betroffen zu sein – wer besitzt schon direkt Staatsanleihen. Es kann aber praktisch tatsächlich jeden treffen. In jeder Lebensversicherung und in jedem privaten Rentensparvertrag sind solche Papiere enthalten. Und mit der Klausel können die Staaten zukünftig die Rückzahlung von Schulden verweigern, selbst wenn der einzelne Sparer dem nicht zustimmt. Damit kann es wiederum doch jeden Sparer in Deutschland treffen.
§314 VAG (vormals §89). Der Gesetzgeber weiß systemrelevante Institutionen zu schützen, sicherlich ist es auch die Aufgabe so etwas zu tun. Nur wenn die eigene private oder betriebliche Altersversorgung daran hängt, sollte man mehrfach überlegen, solche Verträge fortzuführen. Was besagt dieser Paragraf? Er besagt, wenn Versicherungsunternehmen „echte Finanznot“ erleiden, Leistungen komplett verweigert, herabgesenkt werden und auch vorzeitige Auszahlungen bei Kündigungen verweigert werden dürfen. Dazu besteht aber die Verpflichtung der Weiterzahlung durch den Versicherungsnehmer! Somit hängt ein Kunde so einer Versicherungsgesellschaft komplett am Tropf des Versicherers und des Gesetzgebers. Dafür hat man dann mitunter Jahrzehnte gespart? Die ersten Gesellschaften haben diesen Paragrafen bereits „gezogen“, also umsetzen müssen. Weitere werden folgen, das steht bereits fest.
§98 KAGB: Dieser Paragraf aus dem Kapitalanlagegesetzbuch ist wenigen Menschen bekannt. Er besagt, dass Kapitalverwaltungsgesellschaften die Rücknahem von Fondsanteilen verweigern bzw. aussetzen darf, wenn außergewöhnliche Umstände vorliegen. Natürlich muss so etwas öffentlich bekannt gegeben werden usw., aber es handelt sich hierbei ganz klar um den „Notausgang“ für Beteiligungsunternehmen (AIF-Fonds) und von Investmentfondsgesellschaften, wenn diese Not leiden oder sich dramatisch verspekuliert haben, auf Kosten der Anleger und Kunden. Welche weiteren Einflüsse haben wir, wenn jemand sparen, Investieren oder Geld anlegen möchte? Inflation: Wir haben einerseits eine Inflation, somit die Entwertung der Kaufkraft. Insbesondere bei mündelsicheren Anlageprodukten oder sog. Geldwerten wirkt sich der Kaufkraftverlust auf eine zeitliche Betrachtung extrem aus. Selbst geringste Annahmen von nur 1% oder 2% Inflation bedeuten im Umkehrschluss, dass man als Sparer Wertzuwächse in gleicher Höhe benötigt, alleine nur um die Kauftraft zu erhalten. Ein Gewinn oder eine Steigerung ist hierbei noch nicht einmal erreicht.
Demografischer Wandel: Der demografische Wandel muss insbesondere bei zukünftigen Leistungsempfängern der gesetzlichen Rentenversicherung zum Umdenken führen, da immer mehr jüngere Menschen immer mehr ältere Menschen „versorgen“ müssen. Wer zukünftig alleine nur auf die gesetzliche Rentenversorgung hofft oder baut, wird wie Millionen anderer Menschen, in Altersarmut leben müssen. Das darf kein Lebensziel sein.
Fazit
Der Sparer oder vielmehr der Bürger bürgt wieder einmal mit großen Teilen seines (oder des gesamten?) Vermögens. Die Politik und die Finanzinstitutionen haben wieder einmal die Regeln aufgestellt und gesetzliche Hintertüren geschaffen, wenn Banken sich „verspielen“. Es gilt sich stets auch selber zu informieren, seine Finanz- und Altersversorgungsprodukte komplett zu überprüfen und dann überlegt zu handeln. Als Verbraucher und Sparer gilt es zunächst kühlen Kopf zu bewahren und sich Zeit für sein Geld und Vermögensanlagen zu nehmen. Man sollte sich über seine Produkte und die gesetzlichen Eingriffsmöglichkeiten konkrete Gedanken machen und dann ggfls. Änderungen vornehmen. Zudem gilt es der Altersarmut zu entrinnen, sich professionelle Meinungen und Beratungen einzuholen, um dann sinnvolle und echte werthaltige Lösungen für sich umzusetzen.
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