Sowohl beim Rauchen als auch beim Dampfen stellt sich am Arbeitsplatz die Frage nach der Rechtslage – und nicht nur diese. Während die Antwort beim Rauchen inzwischen sehr eindeutig ausfällt, sieht es bei der E-Zigarette komplexer aus.
Rechtslage spricht für das Dampfen am Arbeitsplatz
Rauchen ist in geschlossenen Räumen seit Jahren verboten; private Räumlichkeiten sind die Ausnahme, die den Arbeitsplatz jedoch nicht betrifft. Ob im Büro, in der Gastronomie oder in öffentlichen Gebäuden wie Flughäfen oder Bahnhöfen, wurde die Zigarette mit dem Verbot effektiv zurückgedrängt. Da Verstöße streng geahndet werden, scheint sich der größte Teil der Raucher daran zu halten.
Doch wie sieht es bei der E-Zigarette aus? Laut dem Urteil des OVG Münster vom 4. November 2014 wird beim Dampfen kein Rauch eingeatmet; dieser Vorgang liegt der Definition des Rauchens jedoch zugrunde und ist für das Rauchverbot von Bedeutung. Als Folge gilt das generelle Rauchverbot am Arbeitsplatz eben nicht für E-Zigaretten. Weiter führte das Gericht an, dass die schädliche Wirkung für Umstehende beim Passivdampfen bislang nicht nachgewiesen werden konnte, sodass das Nichtraucherschutzgesetz nicht greift.
Das Gerät spielt dabei übrigens keine Rolle, denn die Technik dahinter ist stets dieselbe. Dampfer dürfen sich also ohne Bedenken im wachsenden Sortiment bedienen und können sich dabei stets auf den rechtlichen Hintergrund verlassen.
Dampfen wird am Arbeitsplatz nicht als Belästigung wahrgenommen
Die rechtliche Situation ist damit klar, allerdings geht es am Arbeitsplatz auch um das Zwischenmenschliche. Da die E-Zigarette für viele Menschen immer noch Neuland ist und von Außenstehenden oft unter dasselbe Tabu wie das Rauchen fällt, kann es hier zu Klärungsbedarf kommen. Oft reicht jedoch eine praktische Vorführung, um die Bedenken zu beseitigen.
Der ehemalige Raucher Uwe aus Weßling (Bayern) bestätigt das. Die Kollegen im Büro seien laut eines Magazinbeitrags bei Mr Smoke damit einverstanden, wenn Uwe hin und wieder an seiner E-Zigarette zieht, da tatsächlich keine Geruchsbelästigung entstehe. Für Uwe bedeutet das mehr Freiheit und weniger Unterbrechungen bei der Arbeit, ohne auf etwas verzichten zu müssen. Davon wiederum profitiert auch der Arbeitgeber, der weniger Arbeitsleistung durch regelmäßige Zigarettenpausen verliert. Diese kann der Arbeitgeber zwar von der Arbeitszeit abziehen, da Rauchen als Privatsache gilt; förderlich für die Prozesse im Betrieb ist es trotzdem nicht, ganz zu schweigen vom gesundheitlichen Faktor, da Raucher nachgewiesenermaßen mehr Krankheitstage benötigen und ihr Unternehmen damit mehrere tausend Euro pro Jahr kosten.
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