Marc Philipp Brandl |
Wenn es nicht wirtschaftlich so dramatische Folgen hätte für Hamburg, dann wäre es in der Tat schon ein Witz. Die Elbvertiefung, bei der aufgrund eines Rechtsstreits 2012 ein Baustopp verhängt wurde, kann immer noch nicht weitergehen. Dabei haben die Konkurrenzhäfen Rotterdam und Antwerpen, aber auch der Tiefwasserhafen in Wilhelmshaven, schon längst reagiert. Die Voraussetzungen für Schiffe mit großen Tiefgängen, den sogenannten Megacarrier, sind in den vorgenannten Häfen schon lange geschaffen worden. Hamburg ist also im besten Fall das „dritte Rad am Wagen“. Und jetzt wurde die Entscheidung über die Elbvertiefung noch weiter vertagt. Das Urteil, seitens des Gerichtes, kann sich sogar noch ins nächste Jahr verschieben. Dazu teilte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig mit: „Ob über die Klagen der Umweltvereinigungen BUND und NABU gegen die Planfeststellungsbeschlüsse über die Fahrrinnenanpassung in der Unter- und Außenelbe noch 2016 erneut verhandelt werden kann, hängt unter anderem vom weiteren Gang des derzeit laufenden Planergänzungsverfahrens ab.“ Bereits am 1. August 2015 hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) Auflagen für den Ausbau gemacht. Inhaltlich stellten die Richter fest, dass der Gewässerschutz bei der Ausbürgerung der Elbe eine wichtige Rolle spielt, Ausnahmen aber möglich sind. Aufgrund dieser wenig konkreten Aussage, muss jetzt das Bundesverwaltungsgericht diese Aussage offensichtlich konkretisieren. Die „never ending story“ geht weiter.
Ich denke, dass die Elbvertiefung mittlerweile überflüssig ist, da die Häfen Antwerpen, Rotterdam und Wilhelmshaven bereits die Voraussetzungen geschaffen haben, genügend dieser Megacarrier aufnehmen zu können. Hinzu kommt die lange Fahrt über die Elbe. Warum sollte eine Reederei diesen Aufwand auf sich nehmen, nur um eine bessere Hinterlandanbindung zu haben?
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