Berufsausübung ohne Ausbildung – in Deutschland benötigt ein Immobilienmakler nur eine Gewerbeerlaubnis
Stellen Sie sich einmal vor, die elektrische Verkabelung in einer Wohnung oder in einem Haus bedarf der Reparatur, die Heizungsanlage erfüllt ihre Funktion nicht mehr, Ihr Auto ist zu reparieren, Ihre Haare sind zu schneiden – erwarten Sie da nicht, dass eine fachlich gut ausgebildete Person sich der Sache annimmt? Ja, Sie erwarten zu Recht, dass hier nur kundige Fachleute ans Werk gehen. Daher erwartet der Gesetzgeber, dass sie den jeweiligen Beruf erlernt haben müssen und über den Gesellen- oder gar Meisterbrief verfügen. So werden Sie vermutlich erstaunt sein zu hören, dass es einen Beruf gibt, der mit dem oft größten Wert (der Immobilie) umgeht, ohne dafür über eine gesetzlich erforderliche Ausbildung und nachgewiesene berufliche Eignung zu verfügen. Die Rede ist … vom Immobilienmakler!
Während es also in vielen Berufen Bedingung ist, vor Erteilung der Gewerbeerlaubnis die fachliche Eignung nachzuweisen (etwa über einen Meisterbrief oder einen abgeschlossenen, fachspezifischen Berufs- oder Studienabschluss), gilt dies in Deutschland für die Berufszulassung als Immobilienmakler (leider) nicht. Ein Makler benötigt lediglich einige wenige Hundert Euro für die Gebühr der Gewerbeerlaubnis, ein Führungszeugnis ohne negative Vermerke und – das war‘s!
Den gesamten Artikel »Makeln darf jeder – Haare schneiden aber nicht« von Helge Norbert Ziegler lesen Sie in dem aktuellen Sachwert Magazin 02/22 -> LINK