Weltuntergang für Immobilienmakler – oder noch bessere Erfolgsaussichten?
Die neuen gesetzlichen Regelungen führen zu erheblichen wirtschaftlichen Veränderungen bei den Maklern! Dies wird auch seitens der Politik erwartet, aber stark verharmlost. Zudem sind die von ihr verwendeten Grundlagendaten rein hypothetisch und nicht empirisch unterlegt. Es sind nur Annahmen. In welche Richtung und in welchem Ausmaß sich die Veränderungen tatsächlich bewegen werden, wird sich erweisen. Auf welch wackeligen Füßen diese Daten stehen sei schon dadurch untermauert, dass bis heute niemand genau weiß, wie viele Immobilienmakler tatsächlich tätig sind, obwohl doch jeder eine Genehmigung nach § 34c GewO benötigt.
Hilfsweise wird aus den von der Regierung genannten Angaben über die Anzahl der Transaktionen die Anzahl der tätigen Makler in den 6 und den anderen 10 Bundesländern ermittelt.
Dabei legen die Autoren die in der Branche kursierende Annahme zugrunde, wonach es bundesweit 35.000 tätige Immobilienmakler gibt. Weiter wird angenommen, dass die Anzahl der Makler sich proportional im selben Verhältnis verteilen, wie die Anzahl der Transaktionen von 258.000 zu 158.000 bzw. 100.000.
Anzahl Makler bundesweit: 35.000
Anzahl Makler in den 6 Bundesländern: 13.500
in den anderen 10 Bundesländern: 21.500
Nachfolgend werden die Prognosen der Politik erläutert, danach werden sie richtiggestellt und zu guter Letzt an die Realität angepasst. Es wird aufgezeigt, mit welcher Unprofessionalität und Unwissenheit die Berechnungen erfolgten, auf welch unsicheren Füßen sie stehen und wie leichtfertig über die Einnahmenverluste der Makler hinweggesehen wurde, weil der Fokus nur auf den „schützenswerten Käufer“ gerichtet wurde.
Anschließend werden die Berechnungen kritisch hinterfragt. Sie waren, leider zum Nachteil der Makler, zu korrigieren.
1.Die Grundlagendaten der Bundesregierung Zur Orientierung dienten der Regierung die vom Statistischen Bundesamt zur Verfügung gestellten Daten.
Die Bundesregierung geht in der Drucksache 19/15827 auf den Seiten 14 bis 18 in den Kapiteln Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft Erfüllungsaufwand der Verwaltung nur auf die Auswirkungen der neuen gesetzlichen Regelungen in den 6 Bundesländern Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen und teilweise Niedersachsen ein. Das sind die Bundesländer, in denen meist nur die Käufer die Maklerprovision zu zahlen haben und daher die neuen Regelungen von den bisherigen Gepflogenheiten abweichen würden. Auf den Seiten 21 bis 24 nimmt der Nationale Normenkontrollrat Stellung zu den Berechnungen der Bundesregierung und bestätigt deren Richtigkeit.
Den gesamten Artikel „Die wirtschaftlichen Auswirkungen – Neue Regelungen für Immobilienmakler“ von Helge Norbert Ziegler, finden Sie in der aktuellen Ausgabe vom Sachwert Magazin 01/21 -> LINK