An vielen Kassen im Supermarkt, sieht man zur Zeit die Zettel, die die Kunden dazu auffordern statt Barzahlung kontaktlos zu zahlen. Die Frage ist, ob Gastronomen und Händler die Annahme von Bargeld grundsätzlich verweigern dürfen? „Grundsätzlich gilt das Prinzip der Vertragsfreiheit“, erklärt Ulrich Binnebößel vom Handelsverband Deutschland in Berlin, gegenüber dem Handelsblatt. Händler und Kunde können grundsätzlich den Inhalt des Vertrags – also auch die Zahlungsart – frei bestimmen. Wenn ein Händler oder Gastronom keine Barzahlung annimmt, muss er den Kunden vor Vertragsabschluss darüber informieren. Dazu reicht schon ein Hinweisschild am Eingang oder an der Kasse.
Dass solche Einschränkungen schon seit länger bestehen sieht man zum Beispiel an Tankstellen. Dort werden nur Banknoten bis zu einer bestimmten Größe entgegengenommen. Idee dahinter ist, genügend Wechselgeld in der Kasse zu haben, um es dem Kunden passend geben zu können. „Das wäre kaum möglich, wenn früh morgens schon mehrere Kunden mit großen Scheinen bezahlen wollen“, sagt Binnebößel.
Im Vergleich zu anderen Ländern, hängen die Deutschen sehr an ihrem Bargeld. In Frankreich bezahlt der Großteil der Einwohner schon seit längerem bargeldlos mit Giro-, Kreditkarte oder Smartphone. Im Zuge der Corona-Pandemie werde jedoch ein weiter beschleunigter Trend hin zu bargeldlosen Zahlungen in Deutschland beobachtet, erklärt Cornelia Schulz, Sprecherin für die Deutsche Kreditwirtschaft.
Auch Händler, die bislang nur Barzahlung angenommen haben, stellen wegen der Corona-Pandemie auf kontaktlose Bezahlung um. Kontaktloses Bezahlen entspricht „denselben hohen Sicherheitsstandards der Deutschen Kreditwirtschaft wie kontaktbehaftete Kartenzahlung“, erläutert Schulz.
Michael Herte, von der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein warnt davor, dass bei Transaktionen via Girokarte jeweils ein Entgelt anfallen können. Die Verbraucher sollten bei ihrer Bank konkret nachfragen, ob „die Kartenzahlung im Supermarkt etwas kostet“, rät Herte.