AKTUELL
    • Rohstoffkrise im Verborgenen: Helium wird zum strategischen Risiko
    • Rohstoff-Schock eskaliert: Aluminiumbranche gerät ins Wanken – Industrie alarmiert
    • Zwischen App und Schalter: Warum regionale Banken wieder gefragt sind
    • Sparda-Bank Hamburg als »TOP Baufinanzierung 2026« ausgezeichnet – relevant für Kunden in Hamburg und Umgebung
    • E-Mobilität erreicht den Wohnungsmarkt: Staat fördert Ladestationen für Mieter mit Milliardenprogramm
    • Gold fällt trotz Krise – der sichere Hafen bröckelt, obwohl geopolitische Risiken steigen
    • EU sichert sich Zugriff auf kritische Rohstoffe: Handelsdeal mit Australien zielt auf Lithium und strategische Metalle
    • Enteignung wird Realität: Jetzt greift der Staat durch – mehr Macht für Kommunen
    SACHWERT Magazin
    • Startseite
    • Themen
      • Edelmetalle
      • Rohstoffe
      • Immobilien
      • Panorama
      • Gastbeiträge
      • Wissen
    • ePaper Download
    • Aus dem Magazin
    • Newsletter
    SACHWERT Magazin

    GoBD für Kassensysteme: Aktuelle Vorschriften im Überblick

    0
    By Sachwert-Redaktion on 2. September 2019 Allgemein

    Die Abkürzung GoBD steht für „Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff“. Mit anderen Worten: In diesem Dokument finden Sie alle Vorschriften, die Sie bei der Buchhaltung einhalten müssen. Welche Regeln insbesondere für Betriebe mit Kassensystemen relevant sind und was sich dabei seit 2019 geändert hat, erfahren Sie hier. 

     

    Allgemeine Grundsätze der Buchführung

    Die GoBD traten erstmals im Jahr 2015 in Kraft. Seitdem müssen sämtliche Unterlagen, die Geschäftsführer im Rahmen ihrer Steuererklärung beim Finanzamt einreichen, neun Kriterien erfüllen:

    1. Richtigkeit
    2. Vollständigkeit
    3. Ordnung
    4. Zeitgerechtigkeit
    5. Nachvollziehbarkeit
    6. Nachprüfbarkeit
    7. Unveränderbarkeit
    8. Sicherheit
    9. Archivierung

     

    Wenn Sie in Ihrem Unternehmen mit einem Kassensystem arbeiten, müssen Sie entsprechend dieser Richtlinien folgende Regeln beachten:

    • Die Datenverarbeitung im Rechnungswesen teilt sich in zwei Kategorien auf: Die Finanzbuchhaltung als Hauptsystem und Registrier- oder PC-Kassen als Vor- bzw. Nebensysteme.
    • Bargeldeinnahmen und -ausgaben sind täglich aufzuzeichnen.
    • Elektronische Kassen müssen maschinell auswertbar und revisionssicher sein. 

    Weitere Informationen hierzu finden Sie auch in einem Online-Lexikon, über das Sie zu einem kostenlosen E-Book zum Thema GoBD gelangen.

     

    Neue Grundsätze im digitalen Zeitalter

    Das Bundesministerium für Finanzen veröffentlichte im Juli eine aktualisierte Version der GoBD. Die Neufassung zielt darauf ab, Verfahrensweisen der Buchhaltung an den technischen Fortschritt anzupassen und somit für Unternehmer so unkompliziert wie möglich zu gestalten. Deshalb ist ab sofort eine Reihe von elektronischen Hilfsmitteln zugelassen. Für Geschäftsführer, die Kassensysteme verwenden, bedeutet das konkret:

    • Sie dürfen Belege nun auch mit mobilen Endgeräten scannen.
    • Es ist nicht mehr verboten, Papierbelege ins Ausland zu bringen und dort digital zu erfassen.
    • Aufzeichnungen aus Ihrem elektronischen Kassensystem können Sie unter bestimmten Voraussetzungen in konvertierter Form (zum Beispiel als Excel- oder pdf-Datei) aufbewahren.

    Dank dieser Erweiterungen haben Sie nun die Möglichkeit, viele manuelle Fleißarbeiten durch automatisierte Prozesse zu ersetzen. Damit sparen Sie nicht nur Zeit, sondern reduzieren auch die potenzielle Fehlerquote in Ihren Dokumenten um ein Vielfaches.

     

     

    Bild: Depositphotos.com/focusandblur

    Related Posts

    Irankrieg: Warum dieser Konflikt den Ölmarkt und die Weltwirtschaft erschüttern könnte

    Bankenverbände werfen EZB Kontrollverlust beim digitalen Euro vor

    Private Equity dringt in deutschen Rüstungssektor vor – Übernahmeziel im Fokus

    Comments are closed.

    Sachwert Magazin Newsletter

    Aktuelle Artikel
    2. April 2026

    Rohstoffkrise im Verborgenen: Helium wird zum strategischen Risiko

    31. März 2026

    Rohstoff-Schock eskaliert: Aluminiumbranche gerät ins Wanken – Industrie alarmiert

    27. März 2026

    Zwischen App und Schalter: Warum regionale Banken wieder gefragt sind

    27. März 2026

    Sparda-Bank Hamburg als »TOP Baufinanzierung 2026« ausgezeichnet – relevant für Kunden in Hamburg und Umgebung

    26. März 2026

    E-Mobilität erreicht den Wohnungsmarkt: Staat fördert Ladestationen für Mieter mit Milliardenprogramm

    Copyright 2026 Backhaus Finanzverlag GmbH. Alle Rechte vorbehalten.
    • Impressum
    • Datenschutzerklärung
    • Barrierefreiheit
    • Widerrufsbelehrung
    • AGB

    Type above and press Enter to search. Press Esc to cancel.