Der SPD-Finanzpolitiker Carsten Schneider fordert, dass die Grundsteuer nicht mehr in der Mietnebenkostenabrechnung aufgelistet wird. Stattdessen solle der Eigentümer allein die Grundsteuer zahlen. Der Zentrale Immobilien Ausschuss lehnt die Forderung des Sozialdemokraten ab.
„Das ist ein politischer Irrweg und hätte weitere verfassungsrechtliche Fragen zur Folge“, betont Andreas Mattner, Präsident dieses Spitzenverbands der Immobilienwirtschaft. Denn die Grundsteuer würde ohne ihre Umlagefähigkeit aufgrund der wertabhängigen Ermittlung wie eine Vermögensteuer ausschließlich auf Immobilieneigentum wirken, was verfassungsrechtlich zweifelhaft erscheine. Darüber hinaus würde in bestehende zivilrechtliche Verträge zwischen Vermieter und Mieter eingegriffen.
Mattner sagte, die Politik würde steigende Kosten für Hauseigentümer in Kauf nehmen, wenn es zu einer gesetzlichen Änderung der Steuerumlage komme. Bezahlbares Wohnen und sozialverträgliche Mieten würden durch eine solche Änderung nicht erreicht, weil am Ende die Grundsteuer in die Miete einkalkuliert werde. Darum sagt Matter: „Für den Mieter ist es die fairste und transparenteste Lösung, wenn die Umlagefähigkeit erhalten bleibt. Denn die Grundsteuer ist ja gerade dafür da, für den Nutzer die entsprechend funktionierende Infrastruktur vor der Haustür zur Verfügung zu stellen – nicht dem Hauseigentümer.“
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