Der Bundesgerichtshof hat ein Machtwort gesprochen. Bausparkassen dürfen keine Kontogebühren verlangen. Auch wenn es in den Geschäftsbedingungen anders steht. Die Bausparkassen würden dadurch nur die Kosten auf die Kunden abwälzen, die nur „rein innerbetrieblich“ entstehen, so die Begründung des Richters. Die Überwachung der Konten liege im Interesse des Kreditgebers. Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen wegen einer Kontogebühr der Bausparkasse Badenia.
Betroffene Kunden könnten jetzt alle ab 2014 gezahlten Gebühren zurückverlangen, so die Verbraucherzentrale. Dazu hat die Stiftung Warentest einen Musterbrief zur Verfügung gestellt:
Zuvor hat Finanztest die meisten Baufinanzierer unter die Lupe genommen und ist dabei zu folgendem Ergebnis gekommen:
Platz 1: Frankfurter Volksbank
Platz 2: Frankfurter Sparkasse
Platz 3: Dr. Klein
Platz 4: BW Bank
Platz 5: Stadtsparkasse München
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