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    Sachwert bei Immobilien bestimmen

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    By Sachwert-Redaktion on 14. Februar 2017 Allgemein

    Spätestens dann, wenn eine Immobilie finanziert wird, taucht der Begriff Sachwert auf. Mit dieser Bezeichnung wird der Gesamtwert bzw. der materielle Wert einer Immobilie erfasst. Hierbei fließen der Gebäudewert, der Bodenwert und der bauliche Wert der Außenanlagen mit hinein. Banken ermitteln den Sachwert, um ein Immobilien-Darlehen beurteilen zu können. Dabei wird das sogenannte Sachwertverfahren angewendet, welches überwiegend bei selbstgenutzten Immobilien zum Einsatz kommt. Bei Anlageobjekten hingegen kommt in der Regel das Ertragswertverfahren zur Anwendung.  

    Immobilien Sachwert als Schutz des Vermögens

    Im Fall einer Inflation ist der Sachwert davon nicht betroffen und er bleibt dem Eigentümer immer erhalten und ist daher ein wirksamer Vermögensschutz. Steigt zum Beispiel die Inflationsrate und damit verbunden die Kosten für einen Neubau aufgrund höherer Löhne und Materialkosten, so ändert sich auch der Sachwert entsprechend und gleicht damit eine etwaige Inflation aus. Aus diesem Grund ist ein massiv gemauertes Haus, zum Beispiel von dem renommierten Unternehmen Viebrockhaus (weitere Infos unter www.hsb-haus.de), auch immer mehr wert, als ein preiswerteres Fertighaus.

    Der Bodenwert einer Immobilie

    Bei der Berechnung des Sachwerts spielt der Bodenwert eine wichtige Rolle. Er gibt den finanziellen Wert eines unbebauten oder bebauten Grundstücks an. Der Bodenwert ist eine messbare Größe und wird durch verschiedene Faktoren beeinflusst, wie beispielsweise Lage des Grundstücks, Grundstücksgröße, Baulandreserve, Form des Grundstücks oder auch Art des Bodens.

    So wird der Sachwert berechnet

    Wie ein Sachwert berechnet wird, ist genau im sogenannten Sachwertverfahren geregelt. Während beim Grundstück der Bodenwert angesetzt wird, der von der Stadt oder Gemeinde jährlich festgesetzt wird, ist für die Feststellung des Sachwertes von Gebäuden ein Sachverständiger erforderlich. Bei bestehenden Gebäuden werden die Herstellungskosten herangezogen, die zum Zeitpunkt des Baus gültig waren. Abschläge gibt es für das Alter und den aktuellen Zustand. Einen sehr großen Einfluss auf die Feststellung des Sachwerts hat der Gebäuderauminhalt, der in Kubikmetern angegeben wird. Denn der Gebäude-Herstellungswert wird durch eine Multiplikation von Normalherstellungskosten im Vergleich mit ähnlichen Gebäuden errechnet. Bild: © istock.com/monkeybusinessimages

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