Kanzlei Nieding+Barth erstreitet ein Urteil, das einen Anlageberater zur Zahlung von 206.500
Euro verpflichtet, weil er seiner Pflicht zur Plausibilitätsprüfung der Kapitalanlage nicht
nachgekommen ist.
Frankfurt, 11. Januar 2017 – Mehr als 6000 Anleger sind Opfer der „Goldmasche“ der mittlerweile
insolventen BWF Stiftung geworden. Zurzeit stehen die Verantwortlichen der Stiftung
wegen des Vorwurfs des Kapitalanlagebetrugs vor Gericht. Sie sollen mit gefälschten
Goldbarren Anleger in die Falle gelockt haben. Für insgesamt rund 54 Millionen Euro erwarben
Privatinvestoren Gold, das zum großen Teil möglicherweise nicht wirklich vorhanden
war. Jetzt bekommt ein Mandant der auf Kapitalmarktthemen spezialisierten Nieding+Barth
Rechtsanwaltsaktiengesellschaft die vollständige Investitionssumme in Höhe von 206.500
Euro erstattet. Das entschied das Landgericht Frankenthal (Az: 3 O 317/16). Das Urteil ist
noch nicht rechtskräftig.
Allerdings muss nicht die insolvente Stiftung zahlen, sondern ein Anlageberater: „Mit dem
Weg über die Berater gibt es wieder eine echte Chance auf Schadenersatz für geschädigte
Anleger“, sagt Marvin Müller-Blom, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht bei Nieding+
Barth und zuständiger Anwalt in dem Fall. Bei der Stiftung selber sei kaum etwas zu
holen. „Wir sind froh, dass das Gericht sich unserer Auffassung angeschlossen und festgestellt
hat, dass der Anlageberater seine Pflicht zur Prüfung der Plausibilität der Kapitalanlage
im Rahmen des Anlageberatungsvertrages verletzt hat“, erläutert Müller-Blom.
Die Entscheidung zeige, wie aussichtsreich es für geschädigte Anleger in derartigen Insolvenzfällen
sei, Schadenersatzansprüche gegen Dritte mit „tiefen Taschen“ zu prüfen und
diese geltend zu machen, da dies oftmals die einzige Möglichkeit der Schadenskompensation
darstelle, ist Müller-Blom überzeugt.
Betroffene Investoren können sich unter der Mailadresse „recht@niedingbarth.de“ an die
Kanzlei wenden und sich dort für weitere Informationen registrieren.