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    Stehen spekulative Finanzinstrumente bald vor dem Aus?

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    By Sachwert-Redaktion on 8. November 2016 Wissen

    Binären Optionen und CFDs droht möglicherweise ein Verbot durch die deutsche Finanzaufsicht BaFin. Das geht aus einem kürzlich veröffentlichten Interview der „Welt am Sonntag“ mit der Chefin der Wertpapieraufsicht bei der BaFin hervor. Elisabeth Roegele äußerte sich als Finanz- und Aufsichtsexpertin zu mehreren Bereichen der spekulativen Anlagen, der Anlageberatung und des Anlegerschutzes und nahm dabei sowohl Binäre Optionen als auch CFDs und die weniger bekannten Bonitätsanleihen ins Visier. Der deutschen Finanzaufsicht BaFin und auch der europäischen Wertpapieraufsicht ESMA sind diese Finanzprodukte schon länger ein Dorn im Auge.

     

     

    Warum sollten Finanzprodukte verboten werden?

    Roegele äußerte in ihrem Statement sinngemäß, dass Anleger mit diesen Produkten überwiegend Geld verlieren würden. Daher sollten die Verbraucher vor solchen Spekulationen geschützt werden, was die BaFin-Verantwortliche offenbar nur auf dem Wege des Verbots für möglich hält. Ob dieses Verbot kommt, ist längst nicht klar, Frau Roegele selbst hatte darauf verwiesen, dass so etwas nicht “aus dem Hut zu zaubern” sei. Allerdings kann die deutsche Finanzaufsicht seit der Neuauflage des Wertpapierhandelsgesetzes im Jahr 2015 tatsächlich einzelne Produkte vom Markt nehmen. Merkwürdig wäre das allerdings, denn auch Glücksspiel ist erlaubt, wahrscheinlich deshalb, weil der Staat durch exorbitante Steuern an den Casinos kräftig mitverdient. Auf Sportwetten trifft dasselbe zu. Hier war lange Zeit über Verbote wegen eines drohenden Suchtpotenzials diskutiert worden, doch schließlich wurde nichts verboten. Stattdessen führte der Staat eine neue Wettsteuer ein. Der konkrete Anlass für eine Diskussion um ein CFD-Verbot war übrigens der Währungscrash zwischen dem Schweizer Franken und anderen Währungen Anfang 2015. Die SNB (Schweizer Nationalbank) hatte einige Jahre zuvor den Frankenkurs gegen den Euro bei 1,20 begrenzt, um die inländische Exportwirtschaft zu schützen. Dann wurde diese Bindung ohne Vorankündigung aufgehoben, sofort setzte ein nie gesehener Kursanstieg des Franken ein. Stopps in den Währungen hielten nicht, CFD-Anleger mussten vielfach Geld nachschießen, es gab auch Brokerpleiten. Dieser “Frankenschock” hat wohl unter anderem die Überlegungen innerhalb der BaFin angestoßen.

     

     

    Wie wird es nun weitergehen?

    Die BaFin prüft, das kann dauern. Ein Verbot erscheint allein deshalb unwahrscheinlich, weil die meisten Anbieter von Binären Optionen und CFDs ihren Sitz außerhalb von Deutschland haben und sich die Online-Wirtschaft nicht verbieten lässt – auch nicht das Einrichten eines Tradingkontos bei einem zypriotischen oder niederländischen Broker. Das muss wegen der EU-Freizügigkeitsregeln funktionieren. Es erscheint übrigens unwahrscheinlich, dass Frau Roegele diese Tatsachen nicht bewusst sind, dazu steckt sie viel zu tief in der Materie. Möglich wäre daher auch, dass das “WELT”-Interview ein “Schuss vor den Bug” der Broker war, die nicht durch die Bank seriös arbeiten. Zwar müssen sie sich an die MiFID-Richtlinien der EU halten, die an sich schon den Anlegerschutz sehr hoch anbinden. Doch es kommt immer wieder zu kleinen Tricksereien beispielsweise bei CFDs, welche die Broker als Market Maker selbst emittieren und dann wieder von den Tradern zurückkaufen. Hierfür stellt der Broker im OTC-Handel selbst den Kurs. Auf Binäre Optionen trifft das auch zu. Einige Aufsichtsbehörden wie die zypriotische CySec beobachten daher die unter ihrer Ägide operierenden Broker sehr genau und verhängen bei kleinen Vergehen oder Versäumnissen drastische Strafen. Wenn nun die BaFin mit einem Verbot droht, wird sich die Branche ordentlich nach ihrer Decke strecken: Deutschland ist einer der wichtigsten europäischen Tradingmärkte, wenn nicht sogar der bedeutendste überhaupt. Sollten nun die Broker künftig noch viel genauer auf die Einhaltung der Regeln achten, dann hätte der Verbraucher- und Anlegerschutz wirklich gewonnen – auch ganz ohne verhängtes BaFin-Verbot.

     

     

    Bild: okfotopuntoit/depositphotos

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