AKTUELL
    • Globale Kupferknappheit treibt Preise auf neue Rekordhöhen und setzt Industrie unter Druck
    • Entstehung statt Spekulation
    • GREIX-Mietpreisindex Q4 2025: Mietmarkt unter Druck – Angebotsmieten steigen, Wohnungsangebot schrumpft
    • Substanz schlägt Spekulation! Was Anleger zum Jahresauftakt wissen müssen
    • Gold erreicht neues Rekordhoch, Anleger flüchten in sichere Häfen
    • Frank Thelen bringt General-AI-ETF an den Markt: TEQ Capital startet ersten Fonds seiner Art im europäischen Markt
    • Deutschland steht vor einer wachsenden Krise im sozialen Wohnungsbau – Fachverbände fordern Bund-Länder-Pakt für mehr bezahlbaren Wohnraum
    • Neue Staffel von wirtschaft tv WISSEN auf prime
    SACHWERT Magazin
    • Startseite
    • Themen
      • Edelmetalle
      • Rohstoffe
      • Immobilien
      • Panorama
      • Gastbeiträge
      • Wissen
    • ePaper Download
    • Aus dem Magazin
    • Newsletter
    SACHWERT Magazin

    So umgehen Sie die Mehrwertsteuererhöhung auf Silbermünzen

    0
    By Sachwert-Redaktion on 7. Oktober 2016 Edelmetalle

    Von Dr. h.c. Michael Grandt |

    Hat Sie das auch schon geärgert, dass Sie beim Kauf von Silbermünzen seit geraumer Zeit anstatt 7 % jetzt 19 % Mehrwertsteuer bezahlen müssen? Das muss nicht sein!

    Auch wenn die Bundesregierung die Erhöhung der Mehrwertsteuer für Silbermünzen von 7 Prozent auf 19 Prozent eingeführt hat, sollte Sie das nicht von Silberinvestments abhalten. Es geht nämlich nicht um Rendite, sondern um ein Krisenzahlungsmittel, das im Ernstfall garantiert aufwerten wird.

    Mein Rat: Bei manchen Münzen kann man die erhöhten Mehrwertsteuersätze umgehen. Fragen Sie Ihren Edelmetallhändler nach der »Differenzbesteuerung gemäß Sonderregelung für Sammlungsstücke und Antiquitäten §25a UstG«.

    Und so funktioniert das: Wenn ein Händler beispielsweise ein teures Gemälde aus Ländern außerhalb der EU importiert und hierzulande weiterverkauft, kann er sich für die sogenannte Differenzbesteuerung entscheiden. Er muss dann lediglich den Zollwert des Handelsgutes mit der Einfuhrumsatzsteuer von 7 Prozent versteuern und diesen Betrag auf den Einkaufspreis aufschlagen. Beim Weiterverkauf der Ware muss er dann die Umsatzsteuer von 19 Prozent nicht auf den vollen Nettoverkaufspreis aufrechnen, sondern diese lediglich aus der Differenz zwischen dem Einkaufs- und dem Bruttoverkaufspreis an das Finanzamt abführen.

    In der Praxis: Für Sie als Kunden erhöht sich der Preis der Silbermünze durch die höhere Mehrwertsteuer nicht um 12 Prozent, sondern er bleibt annähernd auf dem früheren Niveau, als die Münzen (die aus Nicht-EU-Ländern importiert werden) noch mit 7 Prozent versteuert wurden, wenn Sie beispielsweise bei pro aurum oder anderen Händlern kaufen.

     

    Bild: Depositphotos, Delionphoto

    Related Posts

    Gold erreicht neues Rekordhoch, Anleger flüchten in sichere Häfen

    Edelmetalle unter Druck: Nach Rekordjahr droht Verkaufswelle bei Gold und Silber

    Preisrückgang nach starkem Vorjahr: Gold, Silber, Platin und Palladium unter Korrekturdruck

    Comments are closed.

    Sachwert Magazin Newsletter

    Aktuelle Artikel
    21. Januar 2026

    Globale Kupferknappheit treibt Preise auf neue Rekordhöhen und setzt Industrie unter Druck

    20. Januar 2026

    Entstehung statt Spekulation

    20. Januar 2026

    GREIX-Mietpreisindex Q4 2025: Mietmarkt unter Druck – Angebotsmieten steigen, Wohnungsangebot schrumpft

    19. Januar 2026

    Substanz schlägt Spekulation! Was Anleger zum Jahresauftakt wissen müssen

    19. Januar 2026

    Gold erreicht neues Rekordhoch, Anleger flüchten in sichere Häfen

    Copyright 2026 Backhaus Finanzverlag GmbH. Alle Rechte vorbehalten.
    • Impressum
    • Datenschutzerklärung
    • Barrierefreiheit
    • Widerrufsbelehrung
    • AGB

    Type above and press Enter to search. Press Esc to cancel.