Autor: Gotthilf Steuerzahler |
die deutschen Bundesländer sind immer weniger in der Lage, die von ihnen getragenen Universitäten auskömmlich zu finanzieren. Vor diesem Hintergrund bemühen sich die Hochschulen seit Jahren darum, zusätzliche Gelder für ihre Forschung bei anderen öffentlichen oder privaten Stellen zu akquirieren. Im Zusammenhang mit diesen „Drittmitteln“ haben sich jedoch viele Fehlsteuerungen ergeben, die dringend beseitigt werden müssten.
„Drittmittel“ werden die zusätzlich eingeworbenen Mittel deshalb genannt, weil sie den Hochschulen nicht von den Bundesländern, sondern von dritter Seite zur Verfügung gestellt werden, und zwar zeitlich begrenzt für einzelne Forschungsprojekte. Zu den Drittmitteln zählen Steuergelder, die vom Bund, der Deutschen Forschungsgemeinschaft, der EU und anderen öffentlichen Stellen bereitgestellt werden, ferner Gelder der Wirtschaft, die für Forschungsaufträge gezahlt werden.
Drittmittel sind in den letzten Jahrzehnten immer bedeutsamer für die Hochschulfinanzen geworden, derzeit fließen den Hochschulen jährlich rund sieben Milliarden Euro auf diesem Wege zu. Bei besonders drittmittelstarken Universitäten machen die Drittmittel bereits 30 und mehr Prozent des Hochschulhaushalts aus, ohne Drittmittel läuft in der Forschung kaum noch etwas. Die finanziellen Mittel, welche die Hochschulen von ihrem jeweiligen Bundesland erhalten, sind dagegen in den letzten Jahren nur in geringem Maße gestiegen.
Alle Universitäten bemühen sich um Drittmittel
Die Bundesländer stehen der Einwerbung von Drittmitteln sehr positiv gegenüber, ebenso die Hochschulleitungen. Erfolge bei der Akquise von Drittmitteln werden als Indikator für die Forschungsstärke der betreffenden Universität angesehen und bei der Verteilung der Landesmittel durch zusätzliches Geld honoriert. Während in früheren Zeiten nur wenige forschungsstarke Hochschulen Einnahmen aus Drittmitteln verzeichnen konnten, sind jetzt mehr oder weniger alle Universitäten darum bemüht, entsprechende Gelder hereinzuholen. Die Hochschulleitungen üben Druck auf ihre Professoren aus, sich um Drittmittel zu bemühen. Bei der Rekrutierung zukünftiger Professoren legen die Hochschulen großen Wert darauf, dass die Nachwuchswissenschaftler bereits im Drittmittelgeschäft aktiv sind und für die Zukunft Erfolge bei der Akquise erwarten lassen.
Steigende Antragszahlen, sinkende Erfolgsquoten
Die Drittmittel stammen zu drei Vierteln aus Steuergeldern, nur etwa ein Viertel kommt von der Wirtschaft und von privaten Stiftungen. Rund um die Drittmittel aus öffentlichen Kassen hat sich ein kompliziertes Antrags-, Bewilligungs- und Abrechnungsverfahren entwickelt, das viele Kräfte bindet. Da die Hochschulen intensiv untereinander konkurrieren, sehen sich die Drittmittelgeber einer Flut von Anträgen gegenüber, die natürlich nicht alle zum Zuge kommen können. Auf die Ablehnung von Anträgen reagieren die Universitäten in der Weise, dass sie ihre Akquisitionsbemühungen weiter verstärken und noch mehr Anträge stellen. Im Ergebnis erhöht sich seit Jahren die Zahl der Drittmittelanträge, während die Erfolgsquoten sinken. Ein für alle Beteiligten höchst unbefriedigendes Ergebnis.
Ein Teil der Kosten bleibt an den Hochschulen hängen
Die Durchführung von Drittmittelprojekten verschärft die angespannte finanzielle Situation der Universitäten zusätzlich. Diese für viele Hochschulen überraschende Nebenwirkung beruht darauf, dass die öffentlichen Drittmittelgeber nur die unmittelbaren Personal- und Sachausgaben der geförderten Forschungsprojekte finanzieren. Die indirekten Kosten der Forschungsvorhaben, also die anteiligen Kosten des Verwaltungspersonals, die Kosten der räumlichen Unterbringung, für Energie, Datenverarbeitung, technische Infrastruktur usw., bleiben an den Universitäten hängen. Diese Aufwände müssen aus der ohnehin kaum ausreichenden Grundfinanzierung bestritten werden, die das jeweilige Land zur Verfügung stellt. Je erfolgreicher bei der Drittmitteleinwerbung, desto höher sind die indirekten Kosten, die von der betreffenden Hochschule zu tragen sind. „Wir siegen uns zu Tode“, heißt es dazu sarkastisch von Angehörigen der Universitäten.
Die gezahlte Overheadpauschale reicht nicht aus
Vor einigen Jahren konnten die Universitäten zwar durchsetzen, dass sich die öffentlichen Drittmittelgeber durch Zahlung einer Overheadpauschale an den indirekten Kosten der Drittmittelforschung beteiligen. Diese Pauschale in Höhe von 20 Prozent der Fördersumme deckt aber bei weitem nicht alle indirekten Kosten ab, so dass die Hochschulen weiterhin auf einem Teil der Kosten sitzenbleiben. Bei der Auftragsforschung für die Wirtschaft gibt es die geschilderte Problematik übrigens nicht. Da stellen die Universitäten ihre vollen Kosten zuzüglich eines Gewinnaufschlags in Rechnung!
Es kommt zu taktischem Verhalten bei der Antragstellung
Bei der Beantragung von Drittmitteln gehen viele Hochschulangehörigen taktisch vor. Sie formulieren ihre Anträge so, dass sie möglichst zu den Vorgaben des betreffenden Förderprogramms passen oder dem wissenschaftlichen „Mainstream“ entsprechen. Dadurch erhöhen sich ihre Chancen, bei der Drittmittelakquise zum Zuge zu kommen. Wissenschaftliche Durchbrüche sind bei einem solchen Vorgehen jedoch nicht unbedingt zu erwarten. Für originelle, aber risikobehaftete Forschungsansätze werden dagegen häufig keine Drittmittel beantragt, da die Gefahr der Ablehnung groß ist.
Im Übrigen werden die Professoren durch den Druck zur Drittmittelakquise vielfach ihrem Kerngeschäft entzogen. Sie verwandeln sich vom Forscher zum Wissenschaftsmanager, der nur noch administrativ im Drittmittelgeschäft tätig ist. Die eigentliche Forschungsarbeit wird dann von Nachwuchskräften geleistet.
Die Hochschulen sollten die Fördergelder direkt erhalten
Vor dem Hintergrund der geschilderten Fehlentwicklungen erscheint es naheliegend, die Drittmittelfinanzierung in der derzeitigen Form abzuschaffen. Stattdessen sollten die steuerfinanzierten Drittmittel den Hochschulen pauschal zur Verfügung gestellt werden. Diese könnten dann selbst darüber entscheiden, welche Forschungsvorhaben sie durchführen wollen. Die Wissenschaftler wissen schließlich besser als jeder Mittelgeber, welche Themen vorrangig angepackt werden sollten.
Die föderale Zuständigkeitsverteilung in der Bundesrepublik steht einer solchen Lösung nicht entgegen. Bis vor kurzem war es zwar so, dass der Bund die Hochschulen der Länder nicht umfassend finanzieren durfte, sondern ihnen nur Geld für einzelne Projekte zukommen lassen konnte. Seit einer Änderung des Grundgesetzes im Jahr 2014 gibt es diese Einschränkung jedoch nicht mehr.
Es sieht allerdings gar nicht danach aus, dass der Bund und die übrigen Mittelgeber auf die Einflussmöglichkeiten verzichten werden, welche ihnen die derzeitige Drittmittelfinanzierung bietet. Bei einer pauschalen Mittelzuweisung an die Hochschulen hätten die zuständigen Bundesministerien und sonstigen Drittmittelgeber ja kaum noch was zu tun! Und überhaupt: Einfache, naheliegende Lösungen haben es in Deutschland nicht leicht. Auf sie muss man lange warten.
Bild: Tim Reckmann_pixelio.de