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    Wie der Staat die Ausgaben für die rechtliche Betreuung reduzieren kann

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    By Sachwert-Redaktion on 23. Dezember 2015 Wissen

    Die Ausgaben des Staates für die rechtliche Betreuung erhöhen sich seit Jahren. Bestrebungen der zuständigen Justizbehörden, hier gegenzusteuern, sind jedoch kaum erkennbar. Dabei liegen viele Vorschläge zur Kostendämpfung auf dem Tisch, man muss sie nur endlich in die Tat umsetzen!

    Bei der rechtlichen Betreuung geht es darum, für eine volljährige Person, die wegen Krankheit oder Behinderung ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst wahrnehmen kann, einen Betreuer zu bestellen. Dieser Betreuer, der vom Amtsgericht eingesetzt wird, darf Rechtshandlungen für die betreute Person vornehmen. Die rechtliche Betreuung wurde 1992 eingeführt, sie ist an die Stelle der früheren Entmündigung, Vormundschaft für Erwachsene und Gebrechlichkeitspflegschaft getreten. In Deutschland werden zurzeit etwa 1, 3 Millionen Menschen rechtlich betreut.

    Der Betreuer wird für seine Tätigkeit bezahlt, und zwar grundsätzlich von dem Betreuten. Ist dieser mittellos, was bei 85 Prozent aller Betreuten der Fall ist, kommt das Geld aus der Staatskasse. Bei diesen vom Steuerzahler zu tragenden Kosten hat sich in den letzten Jahren eine erschreckende Entwicklung vollzogen: Betrugen die Ausgaben für die Betreuung 1992 lediglich fünf Millionen Euro, beliefen sie sich 2004 bereits auf 444 Millionen Euro und dürften inzwischen bei jährlich rund 900 Millionen Euro liegen!

    Fehlanreize durch die Betreuervergütung

    Ein Grund für die Kostenexplosion im Betreuungsbereich besteht in den Anreizen, die sich aus der Vergütung für die Betreuer ergeben. Als Folge der Rechtsänderung von 1992 hat sich ein neues Berufsbild entwickelt, nämlich der Beruf des selbständigen Betreuers.

    Derzeit gibt es rund 60.000 Berufsbetreuer, weiterhin sind rund 20.000 Rechtsanwälte als Berufsbetreuer tätig. Und alle sind natürlich bestrebt, ihre Einnahmen nach Kräften zu mehren. Der größte Teil aller Betreuungen wird allerdings von ehrenamtlichen Betreuern geleistet, die nur eine kleine Aufwandsentschädigung von etwas mehr als 300 Euro im Jahr erhalten. Dagegen bewegt sich die Vergütung eines Berufsbetreuers zwischen 650 und 3000 Euro im Jahr, pro Betreuung wohlgemerkt.

    In früheren Jahren mussten die Betreuer jede einzelne Tätigkeit zeitlich genau festhalten und anschließend abrechnen. Dieses Abrechnungssystem setzte allerhand Kreativität frei und führte dazu, dass häufig Leistungen in Rechnung gestellt wurden, die gar nicht erbracht worden waren.

    Berufsbetreuer nehmen zu viele Betreuungen wahr

    Ab dem Jahr 2005 wurde die Betreuervergütung pauschaliert, um den Abrechnungsaufwand zu verringern und den Betreuern mehr Zeit für ihre Schützlinge zu ermöglichen. Doch was taten die Berufsbetreuer mit der gewonnenen Zeit? Sie erhöhten die Zahl der Betreuungen, um Einkommensverluste zu vermeiden.

    In Einzelfällen nehmen Betreuer heutzutage weit über 100 Betreuungen wahr. Da bleibt nicht viel Zeit für jeden Betreuten übrig. Die einzelnen Amtsgerichte, welche die Betreuer bestellen, haben vielfach keine Kenntnis von der Gesamtzahl der wahrgenommenen Betreuungen, da die Betreuer häufig überregional tätig sind. Untersuchungen aus neuerer Zeit haben ergeben, dass einzelne Berufsbetreuer Jahreseinnahmen von 100. 000 Euro und mehr, in der Spitze sogar von über 200. 000 Euro, aus der Staatskasse erzielten.

    Dabei sollen nach dem Willen des Gesetzgebers Betreuungen grundsätzlich ehrenamtlich wahrgenommen werden. Ein Berufsbetreuer soll nur dann bestellt werden, wenn keine andere geeignete Person zur Verfügung steht. Die Zahl der ehrenamtlichen Betreuungen – zumeist durch Familienangehörige – ist jedoch bundesweit seit Jahren rückläufig.

    Es sollten mehr ehrenamtliche Betreuer gewonnen werden

    Leider bemühen sich die verantwortlichen staatlichen Stellen viel zu wenig darum, mehr Ehrenamtliche für Betreuungen zu gewinnen. Dabei haben Umfragen ergeben, dass ein hoher Prozentsatz der Bürgerinnen und Bürger bereit ist, sich ehrenamtlich zu engagieren. Häufig fehlt es nur an einer entsprechenden Aufforderung. Dementsprechend sollten die Justiz- und Sozialbehörden gezielt Werbung für die ehrenamtliche Betreuung machen. Überdies sind die meisten ehrenamtlichen Betreuer nur im familiären Umfeld tätig. Bei vielen von ihnen kann erwartet werden, dass sie sich bei entsprechenden Bemühungen für weitere Betreuungen gewinnen lassen. Auch andere Personengruppen, bei denen eine erhöhte Bereitschaft zu bürgerschaftlichem Engagement zu erwarten ist, könnten gezielt auf die Übernahme einer Betreuung angesprochen werden. Hier ließe sich mit wenig Aufwand eine Menge bewegen.

    Die Anzahl der Betreuungen hat stark zugenommen

    Ein weiterer Grund für den Anstieg der Betreuungskosten liegt darin, dass die Anzahl der Betreuungen Jahr für Jahr stark zugenommen hat. Erst in letzter Zeit hat sich der Anstieg etwas abgeflacht. Vielfach wird in diesem Zusammenhang argumentiert, die Zunahme der Betreuungen beruhe auf der Alterung der deutschen Bevölkerung und den damit einhergehenden alterstypischen Erkrankungen wie Demenz. Untersuchungen haben jedoch ergeben, dass drei Viertel der Betreuten jünger als 65 Jahre sind. Häufigste Gründe für die Anordnung einer Betreuung sind geistige Behinderungen, psychische Erkrankungen und Alkoholismus.

    Aus der Alterung der Bevölkerung lässt sich mithin der Anstieg der Fallzahlen nur zum Teil erklären. Die wachsende Zahl der Betreuungen dürfte in erster Linie auf die gestiegene Bereitschaft von Behörden und Gerichten zurückgehen, eine Betreuung zu beantragen bzw. anzuordnen.

    Betreuungen könnten vielfach vermieden werden

    Ein weiterer Anstieg der Betreuungen muss vor diesem Hintergrund nicht wie ein Naturereignis hingenommen werden. Vielmehr bedarf es vermehrter Anstrengungen, um Betreuungen zu vermeiden. In vielen Fällen reicht beispielsweise eine Bevollmächtigung aus, um die rechtliche Handlungsfähigkeit von erkrankten oder behinderten Menschen sicherzustellen. Eheleute und Lebenspartner könnten sogar kraft Gesetzes zu Bevollmächtigten bestimmt werden, was der Gesetzgeber schon einmal erwogen, dann aber nicht weiterverfolgt hat.

    Von vorhandenen Hilfsangeboten, die eine Betreuung vermeiden könnten, wird längst noch nicht ausreichend Gebrauch gemacht. Als derartige Hilfen kommen beispielsweise die Schuldnerberatung, die Bestellung eines Vertreters in Verwaltungsverfahren oder behördliche Beratungsangebote in Betracht. Leider ist vielfach festzustellen, dass gerade Behörden wie Sozialämter oder Jobcenter eine Betreuung anregen, weil sie einen schwierigen Kunden loswerden möchten. Hier muss von allen Seiten mehr Kostenbewusstsein entwickelt werden! Vor der Einrichtungen einer Betreuung sollte routinemäßig geprüft werden, ob nicht andere Möglichkeiten gegeben sind.

    Es ist Zeit für eine Kostendämpfung

    Zusammenfassend ist festzustellen, dass ein wohlmeinender Gesetzgeber mal wieder eine Regelung getroffen hat, ohne sich um die finanziellen Folgen seines Tuns zu kümmern. Die sich daraus ergebende alarmierende Ausgabenentwicklung wurde tatenlos hingenommen.

    Jetzt muss alles daran gesetzt werden, die Kosten zu reduzieren. Das mag für die betroffenen staatlichen Stellen anstrengend und ungewohnt sein, verspricht aber gute Erfolge

    Autor: Gotthilf Steuerzahler

     

     

    Bild: Helene Souza_pixelio.de

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