Claus Vogt |
Immer wieder einmal befassen sich die Medien mit dem Thema Sponsoring in der öffentlichen Verwaltung. Häufig wird in diesem Zusammenhang kritisiert, dass sich Ministerien Sommerfeste und andere Veranstaltungen von Unternehmen finanzieren lassen. Solche Aktivitäten könnten die Objektivität und Neutralität von staatlichen Stellen gefährden, wird befürchtet. Aber welche Bedeutung hat Sponsoring in der öffentlichen Verwaltung tatsächlich, kommt es in diesem Zusammenhang zu größeren Problemen?
Unter Sponsoring wird hier die Gewährung von Geld oder geldwerten Vorteilen an eine öffentliche Einrichtung verstanden, wobei das finanzierende Unternehmen neben der Förderung auch eigennützige Ziele verfolgt. Dem Sponsor kommt es auf eine Profilierung in der Öffentlichkeit an (Imagegewinn, kommunikative Nutzung).
Etwas anders sieht es bei Spenden aus, die es im öffentlichen Bereich gelegentlich auch gibt. Dem Spender geht es nur um die Förderung als solche, eine Gegenleistung erwartet er nicht. Dem Sponsoring liegt in aller Regel eine vertragliche Vereinbarung zugrunde (Sponsoring-Vertrag), in welcher Art und Umfang der Leistungen des Sponsors und der unterstützten öffentlichen Stelle festgelegt sind. Steuerlich stellen die Aufwendungen für das Sponsoring Betriebsausgaben im Sinne des Einkommensteuergesetzes dar und sind somit abzugsfähig.
In vielen Bereichen ist Sponsoring nicht zulässig
Vor einigen Jahren haben sich Bund und Länder auf übereinstimmende Regelungen für das Sponsoring in der öffentlichen Verwaltung verständigt. Danach sind öffentliche Aufgaben grundsätzlich aus dem jeweiligen Haushalt, das heißt durch Steuern und Abgaben zu finanzieren. Sponsoring kommt nur ergänzend und unter engen Bedingungen in Betracht. Es ist insbesondere dann ausgeschlossen, wenn der Anschein entstehen könnte, dass das Handeln der Verwaltung durch derartige Leistungen beeinflusst wird.
Nicht zulässig ist Sponsoring unter anderem bei Ordnungs- und Genehmigungsbehörden, wenn die Sponsoren als Adressaten oder Antragsteller des Verwaltungshandelns in Frage kommen, weiterhin bei Aufsichts- oder Bewilligungsbehörden, ferner bei öffentlichen Stellen mit Beschaffungs- oder Planungsaufgaben, wenn die Sponsoren aus dem Kreis möglicher Auftragnehmer stammen oder ihre Interessen durch die Planung berührt sein könnten.
In anderen Zusammenhängen ist Sponsoring erlaubt
Zulässig ist Sponsoring dagegen für Zwecke der Öffentlichkeitsarbeit, der Kultur und des Sports, wenn jeder Einfluss auf die Inhalte auszuschließen ist, sowie für Schulen und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, wenn die Interessen des Sponsors mit den pädagogischen Zielen des Bildungs- und Erziehungsauftrages zu vereinbaren sind.
Eine Sondersituation besteht bei den staatlichen Hochschulen. Dort ist Sponsoring erlaubt und gerne gesehen, da die Universitäten und Fachhochschulen unter dem Druck stehen, zusätzlich zur staatlichen Finanzierung Mittel von Dritten einzuwerben. Zu diesen Drittmitteln zählen auch Sponsorengelder und Spenden. Es gehört sogar zu den Dienstpflichten der Professoren, sich um solche Drittmittel zu bemühen. Dementsprechend werden nicht nur Hörsäle mit dem Namen und dem Logo des Sponsors versehen, sondern auch Bibliotheken, Labore und ganze Lehrstühle von privaten Sponsoren finanziert.
Sponsoring-Berichte sorgen für Transparenz
Als Reaktion auf die Kritik am Sponsoring sind der Bund und die meisten Länder nach und nach dazu übergegangen, in regelmäßigen Abständen Berichte über die erhaltenen Sponsoringmittel vorzulegen. In diesen Sponsoring-Berichten setzt sich immer mehr die Tendenz durch, sowohl den Betrag der erhaltenen Leistung als auch den Verwendungszweck und den Namen des Sponsors zu nennen. In früheren Jahren wurden die Sponsoren hingegen regelmäßig nicht namentlich benannt.
Schaut man sich die Sponsoring-Berichte näher an, finden sich darin durchaus einige der umstrittenen Sommerfeste als Teil der Öffentlichkeitsarbeit der betreffenden staatlichen Stellen. Man kann jedoch bezweifeln, ob ein nennenswerter Imagegewinn zu erwarten ist, wenn bekannte Unternehmen mit jeweils einigen Zehntausend Euro das Sommerfest des Bundespräsidenten unterstützen. Es ist jedenfalls nicht zu befürchten, dass sie mit solchen Summen die Integrität der öffentlichen Verwaltung gefährden oder sich Vorteile bei der Erteilung von Aufträgen ausrechnen können.
Wirkliche Probleme beim Sponsoring gibt es nicht
Beim Bund findet Sponsoring schwerpunktmäßig in den Bereichen Informationskampagnen und Veranstaltungen statt. Bei den Ländern entfällt der weitaus größte Teil des Sponsorings auf Wissenschaft, Kunst und Kultur, gemeint sind Hochschulen sowie staatliche Museen und Sammlungen. Gemessen an den Gesamteinnahmen des Staates sind die Leistungen der Sponsoren von völlig untergeordneter Bedeutung. Überwiegend kommen sie Projekten zugute, die ohne die Unterstützung nicht oder nur in geringerem Umfang hätten verwirklicht werden können.
Angesichts der bundesweit übereinstimmenden Regelungen und der zwischenzeitlich hergestellten Transparenz durch die ausführliche Berichterstattung der staatlichen Stellen kann von großen Problemen beim Sponsoring in der öffentlichen Verwaltung nicht die Rede sein. Zwar mag die Unterstützung von Sommerfesten und ähnlichen Veranstaltungen grenzwertig sein. Andererseits kann es uns Steuerzahlern nur recht sein, wenn die strengen Bewirtungsrichtlinien des Staates in diesen Fällen eingehalten werden und eine etwas großzügigere Beköstigung dann durch spendable Unternehmen sichergestellt wird. Wobei man durchaus bezweifeln kann, ob die vielen Sommerfeste, Empfänge und Tage der offenen Tür der Ministerien und sonstigen Behörden alle erforderlich sind!
Sponsoring und Spenden sollten attraktiver gemacht werden
Wenn schon Sponsoring, dann sollten die Unternehmen ihr Geld noch stärker als bisher in die Bereiche Wissenschaft, Kunst und Kultur lenken, wo es immer etwas Sinnvolles und Vorzeigbares zu finanzieren gibt. Unabhängig davon sollten Hochschulen und Kultureinrichtungen nicht Teil des Staatsapparats bleiben, sondern in die Selbständigkeit entlassen werden. Der Staat sollte nur für eine Grundfinanzierung sorgen und die Einrichtungen im Übrigen darauf verweisen, zusätzliche Mittel von dritter Seite zu akquirieren. Das würde zu größerer Wirtschaftlichkeit in diesen Bereichen führen und sie enger an die Gesellschaft heranführen. Dieses Modell müsste allerdings von Rechtsänderungen begleitet werden, um Sponsoring- und Spendenaktivitäten für die Bürger wie für die Wirtschaft attraktiver zu machen als derzeit. Hier könnten erprobte Lösungen aus anderen Staaten als Vorbild dienen. Es steht aber zu befürchten, dass wir auf solche Reformen noch lange warten müssen.