Parteien bedienen sich beim Steuerzahler
Autor: Gotthilf Steuerzahler
Liebe Leserinnen und Leser,
nach dem Grundgesetz wirken die Parteien bei der Willensbildung des Volkes mit. Aus dieser zunächst recht bescheidenen Rolle haben sich die Parteien längst gelöst; in der deutschen Politik läuft kaum etwas ohne sie. Im Zuge ihres Aufgaben- und Machtzuwachses ist es den Parteien auch gelungen, sich Zugriff auf die öffentlichen Kassen zu verschaffen, und zwar in einem Umfang, wie es ihn in kaum einem anderen demokratischen Staat gibt.
Nach den Formulierungen des Bundesverfassungsgerichts setzt die moderne parlamentarische Demokratie die Existenz politischer Parteien voraus. Diese seien berufen, die Bürger zu politischen Handlungseinheiten mit dem Ziel der Beteiligung an der Willensbildung in den Staatsorganen organisatorisch zusammenzufassen. Die Parteien nominieren die Kandidaten für die Parlamente, beschließen Wahlprogramme, führen Wahlkämpfe und wirken auch außerhalb der Wahltermine über ihre Abgeordneten und die von ihnen getragenen Regierungen an der gesamten staatlich-politischen Entscheidungsfindung mit.
Alle diese Aktivitäten kosten die Parteien Geld, viel Geld. Das kann man sich von den Parteimitgliedern holen oder von großzügigen Spendern. Am liebsten aber greift man direkt oder indirekt auf Steuergelder zu, da waren sich bisher alle Parteien einig. Schließlich kann man ja als Gesetzgeber die Dinge zum eigenen Vorteil „gestalten“.
Ursprünglich gab es keine Steuerfinanzierung der Parteien
In der Frühzeit der Bundesrepublik finanzierten sich die Parteien ausschließlich aus Mitgliedsbeiträgen und aus Spenden. Im Jahr 1959 wurde dann mit der Parteienfinanzierung aus Steuermitteln begonnen. Die im Bundestag vertretenen Parteien erhielten jährlich öffentliche Mittel in Millionenhöhe für die politische Bildungsarbeit und für allgemeine Aufgaben.
Nachdem das Bundesverfassungsgericht diese Handhabung im Jahr 1966 für verfassungswidrig erklärt hatte, lenkten die Parteien die Gelder für die Bildungsarbeit einfach auf ihre Parteistiftungen um. Waren es 1970 lediglich 38 Millionen Euro für die damals vier Stiftungen, sind es derzeit annähernd 500 Millionen Euro, welche die nunmehr sechs Parteistiftungen aus dem Bundeshaushalt bekommen. Eine rasante Entwicklung, kann man dazu nur sagen! Natürlich werden mit dem vielen Geld Aufgaben erledigt, die auch für die Parteien nützlich sind.
Jährlich 150 Millionen Euro Steuergelder für die Parteien
An die Stelle der allgemeinen Finanzierung der Parteien aus dem Bundeshaushalt trat ab 1967 das System der Wahlkampfkostenerstattungen. Als Ergebnis von Skandalen und von Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts wurde die staatliche Parteienfinanzierung seither mehrfach geändert. Zurzeit beträgt das Gesamtvolumen der staatlichen Mittel, die an alle Parteien höchstens ausgezahlt werden dürfen, jährlich etwas mehr als 150 Millionen Euro. Regelmäßige Erhöhungen dieses Betrages sind selbstverständlich vorgesehen. Die Parteien erhalten nach einem komplizierten Berechnungssystem Steuergelder, und zwar abhängig von den für sie abgegebenen Wählerstimmen sowie den eigenen Einnahmen, also den Mitgliedsbeiträgen und Spenden. Die an die einzelnen Parteien auszuzahlenden Steuergelder dürfen nicht höher sein als die jeweiligen Eigeneinnahmen.
Kleinere Spenden sind steuerlich absetzbar
Was Spenden anbetrifft, so dürfen die Parteien diese in unbegrenzter Höhe entgegennehmen. Die Spenden sind jedoch nur in Höhe bestimmter Beträge steuerlich absetzbar und müssen von natürlichen Personen stammen. Hier verzichtet der Staat zugunsten der Parteien in erheblichem Umfang auf Steuereinnahmen. Spenden von juristischen Personen, also beispielsweise von Unternehmen, können nicht steuermindernd geltend gemacht werden. Auch sind die Parteien von der Erbschafts- und Schenkungssteuer befreit.
Mandatsträger müssen an die Parteien zahlen
Im Laufe der Zeit haben die Parteien Mittel und Wege gefunden, auf Umwegen an weitere öffentliche Gelder heranzukommen. Das gilt beispielsweise für die sogenannten Mandatsträgerbeiträge, das sind regelmäßige Geldleistungen, die der Inhaber eines öffentlichen Wahlamtes über den normalen Mitgliedsbeitrag hinaus an seine Partei leistet. Bezahlt werden die Beiträge letztlich aus den Diäten usw., welche die Abgeordneten und sonstigen Mandatsträger aus Steuermitteln erhalten. Formal ist die Zahlung dieser sogenannten „Parteisteuer“ natürlich freiwillig. Ein Politiker, der die Zahlung verweigert, würde jedoch seine erneute Nominierung oder sogar seine Parteimitgliedschaft verlieren.
Fraktionszuschüsse kommen indirekt den Parteien zugute
Im Verdacht einer indirekten Parteienfinanzierung stehen auch die Fraktionszuschüsse, deren Umfang in den letzten Jahren deutlich zugenommen hat. Die Fraktionen im Bundestag ebenso wie in den Länderparlamenten erhalten staatliche Mittel, damit sie ihre Aufgaben im Rahmen der parlamentarischen Demokratie angemessen und effektiv wahrnehmen können. Der weitaus größte Teil dieser Gelder wird für Fraktionsmitarbeiter ausgegeben. Zwar ist die Verwendung von Fraktionsmitteln für die Parteiarbeit unzulässig. Indirekt kommt die Tätigkeit der Fraktionen den Parteien aber durchaus zugute.
Die Parlamente sind zu groß und zu teuer
Schließlich sind die Parteien die treibende Kraft hinter vielen Entwicklungen, welche die steuerzahlenden Bürger teuer zu stehen kommen. In dem Bestreben, ihre Mitglieder mit gutdotierten Pöstchen zu versorgen, haben die Parteien dafür gesorgt, dass die Gesetzgebungsorgane viel zu groß und viel zu teuer geworden sind. Dies gilt insbesondere für die Bundesländer, wo der Gesetzgeber nicht mehr viel zu entscheiden hat. Zumindest in den kleineren Bundesländern würden Feierabendparlamente reichen. Stattdessen gibt es dort hochdotierte Vollzeitparlamentarier mit üppiger Altersversorgung.
Nur durch mehr direkte Demokratie könnte sich etwas ändern
Natürlich kann man sich vorstellen, alle diese teuren Übertreibungen wieder zurückzudrehen. Aber es gibt derzeit keine politische Kraft, die sich für dieses Anliegen einsetzt. Schließlich profitieren alle Parteien vom direkten oder indirekten Zugriff auf die öffentlichen Mittel. Es könnte sich nur etwas ändern, wenn die Staatsbürger durch Volksbegehren und Volksabstimmungen sehr viel mehr Macht ausüben könnten als zurzeit. Aber dass die Dinge sich dahingehend entwickeln, liebe Leserinnen und Leser, werde ich wohl nicht mehr erleben, sagt voller Resignation
Ihr
Gotthilf Steuerzahler