Die EU-Kommission lässt ihre Pläne für ein Provisionsverbot vorerst ruhen. In der sogenannten »Retail Investment Strategy« werde kein Provisionsverbot enthalten sein, gab die Finanzmarktkommissarin Mairead McGuiness kürzlich bekannt und implizierte, dass der massive Widerstand, nicht zuletzt aus Deutschland, ein Grund sei, weshalb man sich vorerst gegen ein Provisionsverbot entschieden habe. »Wir haben denen zugehört, die uns sagen, dass ein vollständiges Provisionsverbot zu diesem Zeitpunkt zu disruptiv sein könnte«, sagte die Kommissarin, die bislang als Befürworterin eines solchen Verbots bekannt war, auf einer Pressekonferenz in Stockholm. Gleichzeitig verwies sie aber auch darauf, dass Interessenskonflikte von Finanzberatern in Zukunft vermieden werden sollten.
Aus Sicht der EU-Behörde verleitet das bisherige System dazu, dass Finanzdienstleister ihren Kunden nicht das günstigste Produkt empfehlen könnten, sondern dasjenige, für das sie die größte Provision erhielten. Die Entscheidung gegen ein Verbot der Provision stieß auf ein gemischtes Echo. Britta Langenberg, eine Verbraucherschützerin von der Bürgerbewegung Finanzwende, etwa nannte dies eine »bittere Botschaft« für Verbraucher. Vom Bundesverband Finanzdienstleistung (AfW) hingegen gab es Zuspruch. Als Grund äußerte der geschäftsführende Vorstand Norman Wirth, eine Verschärfung der Regeln dürfe nicht mit »mehr Bürokratie und Verboten« einhergehen.
Zwar sieht der anstehende Gesetzesvorschlag, mit dem Kleinanleger gefördert werden sollen, ein explizites Provisionsverbot letztlich doch nicht vor, doch durch eine Revisionsklausel ist ein solches zu einem späteren Zeitpunkt dennoch nicht ausgeschlossen.
AS