Der Bundesfinanzhof verhandelt am 12. November 2025 über mehrere Klagen gegen die aktuelle Grundsteuerreform. In den Verfahren geht es insbesondere um die Frage, ob die pauschale Ertragsbewertung und das damit verbundene Bundesmodell mit dem Grundgesetz vereinbar sind.
Hintergrund: Seit dem Jahr 2025 gilt ein neues Bewertungsrecht, nachdem frühere Bewertungsgrundlagen als verfassungswidrig erklärt worden waren. Zahlreiche Eigentümer haben Klagen eingereicht; über 2.000 Verfahren befinden sich bundesweit bei den Gerichten.
Das Ergebnis der Verhandlungen könnte weitreichende Folgen haben: Für viele Immobilieneigentümer hängt die steuerliche Belastung von der Entscheidung ab und Vermieter können Steigerungen der Grundsteuer in der Regel auf Mieter umlegen. Auch auf kommunaler Ebene ist die Steuer ein wichtiges Finanzierungsinstrument.
Solange das höchste steuerrechtliche Gericht keine abschließende Entscheidung fällt, bleibt die Rechtslage für viele Betroffene unsicher. Immobilienbesitzer tun gut daran, aktuelle Bescheide und Einspruchsmöglichkeiten aufmerksam zu prüfen.
SK
Beitragsbild: IMAGO / Wolfilser
