Die Ampelkoalition hat sich jetzt auf die Verlängerung der Mietpreisbremse bis zum Jahr 2029 geeinigt. Der Eigentümerverband Haus & Grund hat darauf juristischen Widerstand angekündigt und will vor das Bundesverfassungsgericht ziehen. »Das Bundesverfassungsgericht hat schon die erste Mietpreisbremse nur akzeptiert, weil sie auf fünf Jahre befristet war«, wird Verbandspräsident Kai Warnecke in einem Bericht auf der Onlineplattform der Tagesschau zitiert. Für ihn sei die Verlängerung Verfassungsbruch.
Wo die Mietpreisbremse gilt, sorgt sie dafür, dass die Miete bei Abschluss eines neuen Mietvertrags nicht mehr als zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf. Wo die Anwendung der Bremse greift, entscheidet die jeweilige Landesregierung. Die Karlsruher Richter hatten im Jahr 2019 geurteilt, dass die Mietpreisbremse für besonders begehrte Wohngegenden verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden sei, heißt es. Die Vorschriften verstießen weder gegen die Eigentumsgarantie noch gegen die Vertragsfreiheit oder den allgemeinen Gleichheitssatz, so das Gericht seinerzeit.
Laut Kai Warnecke verschärfe die Mietpreisbremse die Wohnungsnot massiv zu, denn seit Einführung nehme die Zahl der fehlenden Wohnungen zu. Inzwischen sollen es fast 900.000 sein, das schade vor allem den Mietern. Die Mietpreisbremse gilt übrigens nicht für Neubauten.
MK