AKTUELL
    • Beyoncé erreicht Milliardärsstatus – Eine der fünf bestbezahlten Musiker der Welt
    • Warren Buffett geht in Rente: »Für Buffett sind deutsche Unternehmen wertlos« – Experte rechnet vor, warum Warren Buffett keine deutschen Aktien wollte
    • 2025 – Das Jahr der Edelmetalle: Nach Gold gehen nun auch für Silber die Superlative aus
    • Gold, Silber & Co. glänzen stärker denn je
    • Coinbase übernimmt The Clearing Company – Vorhersagemärkte sollen zum Wachstumstreiber werden
    • Vergiss die Socken – Schenk Deinen Lieben Zukunft!
    • Bankenverbände werfen EZB Kontrollverlust beim digitalen Euro vor
    • Die dunkle Seite der Handelsfinanzierung – Was Investoren aus dem Fall der Barings Bank lernen können
    SACHWERT Magazin
    • Startseite
    • Themen
      • Edelmetalle
      • Rohstoffe
      • Immobilien
      • Panorama
      • Gastbeiträge
      • Wissen
    • ePaper Download
    • Aus dem Magazin
    • Newsletter
    SACHWERT Magazin
    depositphotos / kassandra2

    BGH-Urteil: Keine Reservierungsgebühr für Immobilien

    0
    By Redaktion on 21. April 2023 Immobilien, Wissen

    Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass ein Maklervertrag nicht um eine Reservierungsgebühr für Immobilien ergänzt werden darf. Die Begründung: Eine solche Gebühr benachteilige die Kunden unangemessen.

    Weiter urteilen die Richter, der Immobilien-Interessent habe weder einen nennenswerten Vorteil davon, noch erbringe der Makler eine geldwerte Gegenleistung. Zwar räumt der Vorsitzende Richter Thomas Koch ein, dass die Kaufinteressenten ein gewisses Interesse an der Objektreservierung hätten. Nur bringe diese Reservierung den Kunden nichts, wenn der Eigentümer sich dazu entscheidet, an jemand anderes oder gar nicht zu verkaufen. Daher hätten die Kunden durch die Reservierung nichts in der Hand.

    Erst Niederlagen, dann Rückerstattung

    Konkret geht es um einen Fall aus Sachsen. Zunächst haben die Interessenten 2019 einen Maklervertrag geschlossen und ein Jahr später eine Reservierungsvereinbarung für ihr Wunschobjekt unterzeichnet. Diese beinhaltete, dass das Maklerbüro die Immobilie einen Monat lang für die Kunden reservierte und keinen anderen Interessenten zeigen sollte. Dafür erhob die Maklerfirma eine Gebühr von 14,37 Prozent der vereinbarten Maklerprovision beziehungsweise einem Prozent der Kaufsumme. Das ergab einen Betrag von 4.200 Euro – Geld, das bei einem tatsächlichen Kauf auf die Provision angerechnet werden würde. Ohne Kaufvertrag allerdings auch keine Rückerstattung.

    Letztlich kam im Fall aus Sachsen der Kauf nicht zustande und die Kunden forderten trotzdem die Rückzahlung der Reservierungsgebühr. Da sich die Maklerfirma weigerte, landete der Streit vor dem Gericht in Dresden. Vor dem Amtsgericht und Landgericht mussten die Kunden noch Niederlagen einstecken. Doch als sie sich an den BGH wandten, hob dieser die Urteile der Vorinstanzen auf und verpflichtete das Maklerbüro zur Rückerstattung. Entscheidend war, dass der BGH die Reservierungsvereinbarung nicht als eigenständigen neuen Vertrag betrachtete, sondern als ergänzende Regelung zum Maklervertrag. Nur deshalb konnte das Gericht die Vereinbarung überprüfen. Bereits 2010 hatte der BGH über eine Reservierungsgebühr geurteilt und für unwirksam erklärt. Damals war die Klausel direkt im Maklervertrag enthalten.

    SH

    Related Posts

    Coinbase übernimmt The Clearing Company – Vorhersagemärkte sollen zum Wachstumstreiber werden

    GREIX: Eigenkapital bremst den Weg ins Eigenheim aus

    Positiver Trend bei Baugenehmigungen hält an – Bedarf bleibt jedoch hoch

    Comments are closed.

    Sachwert Magazin Newsletter

    Aktuelle Artikel
    1. Januar 2026

    Beyoncé erreicht Milliardärsstatus – Eine der fünf bestbezahlten Musiker der Welt

    31. Dezember 2025

    Warren Buffett geht in Rente: »Für Buffett sind deutsche Unternehmen wertlos« – Experte rechnet vor, warum Warren Buffett keine deutschen Aktien wollte

    29. Dezember 2025

    2025 – Das Jahr der Edelmetalle: Nach Gold gehen nun auch für Silber die Superlative aus

    27. Dezember 2025

    Gold, Silber & Co. glänzen stärker denn je

    26. Dezember 2025

    Coinbase übernimmt The Clearing Company – Vorhersagemärkte sollen zum Wachstumstreiber werden

    Copyright 2025 Backhaus Finanzverlag GmbH. Alle Rechte vorbehalten.
    • Impressum
    • Datenschutzerklärung
    • Barrierefreiheit
    • Widerrufsbelehrung
    • AGB

    Type above and press Enter to search. Press Esc to cancel.