Am 1. Januar 2022 wurde der Garantiezins für Lebens- und Rentenversicherungen gesenkt. Das betrifft auch Versicherte, die schon vor langer Zeit eine Lebens- oder Rentenversicherung abgeschlossen haben. Versicherte sollten ihren Vertrag jetzt prüfen lassen, um das Kapital zu sichern.
Der Garantiezins für Lebens- und Rentenversicherungen wird vom Bundestag per Gesetz festgelegt. Traditionell folgt der Bundestag dabei den Wünschen der Versicherungsgesellschaften, sie könnten die bisherigen Verpflichtungen aus alten Verträgen nicht mehr erfüllen, weil die Zinsen für Staatsanleihen gesunken sind.
Nachdem der Höchstrechnungszins in den letzten Jahren von 1,25 Prozent jährlich seit dem 1. Januar 2015 über 0,9 Prozent jährlich seit dem 1. Januar 2017 gesenkt wurde, beträgt er seit dem 1. Januar 2022 nur noch mickrige 0,25 Prozent. Das ist die Verzinsung des Sparanteils, der bei vielen Lebens- und Rentenversicherungen rund zwei Drittel der Prämien und oft weniger ausmacht, weil der Rest für Abschlussprämien, Verwaltungskosten und andere Gebühren abgezwackt wird.
Den gesamten Artikel »Wenn der Garantiezins sinkt, dann sinkt auch die private Rente« von Jürgen Braatz finden Sie in der aktuellen Ausgabe vom Sachwert Magazin ePaper Nr. 110 -> LINK