Der BVFI – Bundesverband für die Immobilienwirtschaft, dessen Präsident ich bin, hat viele Immobilienmakler als Mitglieder. Von daher glaube ich zu wissen, wie es um diese Berufsgruppe steht.
Auch bei Immobilienmaklern gibt es »weiße« und »schwarze« Schafe
Wie sollte es auch anders sein: Wie in jedem Beruf gibt es (leider) auch unter Immobilienmaklern sogenannte »schwarze Schafe«. Das Unangenehme dabei ist nur, dass es oft diese Marktteilnehmer sind, die sich in die Öffentlichkeit drängen und gerade sie es sind, die sich selbst als typische Vertreter der Maklergilde sehen. Zudem haben reißerische Sendungen wie »Mieten – Kaufen – Wohnen« ein Bild geprägt, das mit der Wirklichkeit wenig zu tun hat. Schon allein deshalb müssen sich die »weißen Maklerschafe« anstrengen, um das zunächst einmal negativ geprägte Bild über ihren Berufsstand zu neutralisieren oder sogar in ein positives umzuwandeln. Zumeist ändert sich dann die Meinung, wenn man einen Makler einmal persönlich kennengelernt hat und sich von seiner umfangreichen Dienstleistung selbst überzeugen konnte. Anders wäre es auch nicht zu erklären, dass etwa 40 Prozent aller wohnwirtschaftlichen Immobilien von Maklern vermittelt werden. Denn es gibt schließlich keinen Zwang, einen Makler zu beauftragen.
Leider hat der Gesetzgeber wesentlich zum Negativbild des Maklers beigetragen
Während es in anderen Berufen erforderlich ist, vor Erteilung der Gewerbeerlaubnis seine fachliche Eignung nachzuweisen (etwa über einen Meisterbrief oder einen abgeschlossenen, fachspezifischen Berufs- oder Studienabschluss), gilt dies für die Berufszulassung als Immobilienmakler (leider) nicht. Er benötigt lediglich einige wenige Hundert Euro für die Gebühr der Gewerbeerlaubnis, ein Führungszeugnis ohne negative Vermerke und – das war‘s! In anderen Ländern, wie beispielweise in Frankreich und in Großbritannien, gibt es zudem viel strengere Voraussetzungen, um den Maklerberuf ausüben zu dürfen; teilweise sind sogar Hochschulabschlüsse Pflicht. Das kann den Makler sogar befähigen, als Notar tätig zu sein. Jahrelang forderten wir aus diesem Grund seitens unseres Verbandes die Einführung eines Sachkundenachweises. Nur wenn dieser erbracht wird, soll eine Gewerbeerlaubnis erteilt werden. Doch der Gesetzgeber konnte nicht überzeugt werden und lehnte dies ab.
Den gesamten Artikel »Zu viele Unfallkassen in einem Bundesland« von Helge Norbert Ziegler finden Sie in dem aktuellen Sachwert Magazin 04/21 -> LINK