Von André Schenk & Dr. Miriam Prinzen, Autorin und Anwältin der Kanzlei SBS LEGAL
In Zeiten niedriger Zinsen sind Privatanleger stets auf der Suche nach attraktiven Anlagemöglichkeiten. Gold als wichtigstes Edelmetall bietet sich seit Jahren als attraktive Anlagemöglichkeit an, da es sowohl physisch direkt als auch über Sparpläne erworben werden kann.
Allerdings zieht diese Anlagemöglichkeit bereits seit den Zeiten des großen Goldrausches leider auch immer wieder „schwarze Schafe“ an, die den an sich seriösen Goldhandel in Verruf bringen. Auch in Deutschland gab es in den vergangenen Jahren immer wieder große Skandale im Zusammenhang mit dem Edelmetallhandel.
Aktuell gibt es einen bereits jetzt sehr ausufernden Betrugsfall. Die Unternehmen PIM Gold GmbH und Premium Gold Deutschland GmbH müssen sich den Vorwurf gefallen lassen, dass dort mutmaßlich beinahe zwei Tonnen Gold im Wert von ca. 90 Millionen € fehlen. Nicht nur die Staatsanwaltschaft Darmstadt ermittelt in diesem Sachverhalt unter anderem wegen gewerbsmäßigen Betruges, wodurch es bereits auch zu einer mit Untersuchungshaft verbundenen Festnahme einer verantwortlichen Person kam. Auch die Finanzmarktaufsicht Österreich (FMA) veröffentlichte vor wenigen Tagen eine entsprechende Warnung vor dubiosen Geldanlagen in Gold und anderen Edelmetallen. Die Warnung der FMA lässt sich inhaltlich auch auf die Rechtslage in Deutschland übertragen.
Besonders gravierend für die Anleger der PIM Gold GmbH und Premium Gold Deutschland GmbH (künftig PIM Gold) ist der Umstand, dass das Amtsgericht Darmstadt mittlerweile über die Vermögenswerte der Gesellschaften einen Arrest angeordnet hat und somit dort keine Verfügungsgewalt mehr über die wertvollen Edelmetalle und „Gold-Sparpläne“ bestehen. Ferner wurde bei PIM Gold auch die Geschäftstätigkeit eingestellt, ebenso wie die Geschäftskonten der Unternehmen eingefroren wurden. Erfahrungsgemäß führen solche staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren in Verbindung mit gerichtlichen Arrestverfahren dazu, dass die Kunden (Privatanleger) von PIM Gold einen Totalverlust erleiden können, ohne dass hier zum gegenwärtigen Zeitpunkt eine abschließende Bewertung möglich ist. Ein Risiko des jedenfalls erheblichen Verlustes für die Anleger besteht aber allemal.
PIM Gold hat seine Edelmetalle und „Gold-Sparpläne“ im Rahmen des Strukturvertriebes über Vertriebspartner vermittelt. Diese gewerblichen Vermittler erzielten für ihre jeweils erfolgreichen Vermittlungsdienstleistungen nicht selten erhebliche Provisionen und eben dies kann für sie nun zum Bumerang werden.
Bereits jetzt kann man im Rahmen einer einfachen Google-Recherche herausfinden, dass sich die Anlegerschutzrechtsanwälte in Stellung bringen. Die Anlegeranwälte werden sich für Ihre Mandanten, nämlich die Privatanleger sämtliche mögliche Schuldner suchen, gegen die sie Schadensersatz einfordern können.
Bei den Unternehmen bzw. den Verantwortlichen von PIM Gold ist nach Durchführung der entsprechenden staatsanwaltschaftlichen Verfahren möglicher Weise „ nichts mehr zu holen“, da Unternehmen ebenso wie deren Verantwortliche, die von solchen Verfahren betroffen sind, vielfach den Weg in die Insolvenz antreten müssen. Somit verbleiben Schadensersatzansprüche gegen die dann noch greifbaren und häufig finanziell potenten Vermittler.
Es ist somit hinreichend wahrscheinlich, dass die Anlageanwälte auch in dem PIM Gold Skandal sich auf die Vermittler fokussieren werden, diese mit Schadensersatzansprüchen wegen Beratungsfehlern konfrontieren werden und neben den zivilrechtlichen Verfahren auch strafrechtliche Verfahren initiieren werden.
Die PIM Gold Vermittler sind daher bereits jetzt gut beraten, sich auf entsprechende Rechtsverfahren vorzubereiten, um auf mögliche Schadenersatzforderungen und Strafverfahren erwidern zu können, um so eine gute Verteidigung aufzubauen. Eine sorgfältige Vorbereitung auf mögliche Zivilverfahren durch die Vermittler führt auch regelmäßig zu Erfolgen. So konnte etwa gerade erst ein Vermittler, der im Rahmen der Pleite des mit dem Vorwurf eines Schneeballsystem behafteten Container- Anbieters P&R (mehr als 50.000 Anleger erlitten hier zum Teil erhebliche Verluste) auf Schadensersatzanspruch verklagt wurde, vor dem Landgericht Mainz die Ansprüche der Anleger erfolgreich abwehren.
Keinesfalls sollten die PIM Gold Vermittler nach Auffassung von SBS-Legal gegenwärtig mit den Anlegeranwälten kooperieren. Denn spätestens, wenn ein Anlegeranwalt aufgrund z. B. der Insolvenz von PIM Gold oder deren Verantwortlichen dort keine Ansprüche mehr durchsetzen kann, wird er die Ansprüche für seine Mandanten an den dann noch verbleibenden Vermittler adressieren.
Auch wird von uns als auf das Strukturvertriebsrecht spezialisierte Kanzlei dringend davon abgeraten, mit den eigenen Kunden jedenfalls ohne Rechtsbeistand zu kommunizieren, da auch die Kunden am Ende des Tages nicht davor zurückschrecken werden, Sie als Vermittler in die Haftung zu nehmen, auch wenn zuvor eine kooperative Zusammenarbeit stattgefunden hat.
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