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    Containervermarkter P&R stellt Insolvenzantrag

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    By Sachwert-Redaktion on 27. März 2018 Allgemein

    Das müssen Investoren jetzt beachten

     

    Der Finanzdienstleister P&R – der größte Anbieter von Investitionen in Seecontainer – hat am 15. März 2018 einen Insolvenzantrag gestellt. Was sich Insidern zufolge längst anbahnte, ist für die Anleger ein Schock. 50.000 Investoren haben insgesamt 3,5 Milliarden Euro in die praktischen Schiffsboxen gesteckt. Niemand weiß, ob sie ihr Geld wiedersehen werden – und wenn ja, wie viel davon.

    Offenbar stimmte am Ende die Kalkulation nicht mehr und die erzielten Erlöse von P&R reichten nicht mehr aus, um das Geschäft am Laufen zu halten und den Investoren die versprochenen Einnahmen auszuzahlen. „Wer mit der Materie vertraut war, wundert sich allerdings nicht über den Insolvenzantrag“, so Rechtsanwalt Niels Andersen und seine APS Rechtsanwalts GmbH

    Rechtsanwalt Niels Andersen

    „Denn bereits die Insolvenz des vergleichbaren Dienstleisters Magellan Maritime Services GmbH im Juni 2016 hat gezeigt, dass dieser Markt voller Risiken und Ungereimtheiten sein kann – trotz der Konjunktur auf den Weltmeeren. Jedoch sind die wirtschaftlichen Dimensionen bei P&R deutlich größer. Sie liegen also beim Zehnfachen – mit den entsprechenden Konsequenzen für den gesamten Kapitalmarkt.“

    Geschädigte erhalten derzeit kein Geld aus der Miete oder dem finalen Verkauf ihrer Container. Obwohl sich der Schiffs- und Containermarkt zurzeit recht stabil zeigt und die großen Charterer dem Vernehmen nach pünktlich ihren Zahlungsverpflichtungen nachgekommen sind. Niels Andersen und und seine APS Rechtsanwalts GmbH prüfen daher nun Ansätze für die rechtliche Vertretung von Anlegern – ein Weg, den er bereits vor zwei Jahren bei der Magellan-Insolvenz gegangen ist. Hier hat der Berliner Rechtsanwalt mehrere Tausend Investoren erfolgreich vertreten.

    Was müssen Anleger jetzt tun?

    Trotz der enormen Dimensionen und des Zahlungsausfalls sollten Betroffene aktuell erst einmal abwarten und Ruhe bewahren, mahnt Andersen. Das Anmelden von Forderungen habe noch Zeit: „Zumindest innerhalb der nächsten drei Monate, und zwar ab der Eröffnung des Insolvenzverfahrens, versäumen sie keinerlei Fristen und Ansprüche. Ohnehin wird sich der Insolvenzverwalter bald bei ihnen melden. Zudem werde er ihnen dann auch den Termin für die erste Gläubigerversammlung mitteilen.“

    Insgesamt stellt sich aber die Frage, ob sich die Schwierigkeiten, in denen P&R steckt, nicht schon lange abgezeichnet haben. Für Andersen ist daher eines der großen Themen, ob die Ertragsprognosen von P&R zu optimistisch angelegt waren: „Zwar akzeptieren deutsche Gerichte bei den Renditeaussichten oft eine sehr positive Berechnung. Doch auch das Vertretbare hat Grenzen. Wir werden uns also genau anschauen, wie sich dies bei P&R gestaltet hat“, deutet Andersen ein mögliches juristisches Vorgehen an.

    Wenn es dazu kommt, sollten sich geschädigte Anleger besser gemeinsam vertreten lassen. Bei einem Insolvenzverfahren wie diesem ist solch eine Verfahrensweise ausgesprochen sinnvoll – auch, um die Basis für eine fundierte rechtliche Prüfung für einen Schadensersatz zu legen. Zudem ist die Frage nach den tatsächlichen Eigentumsverhältnissen an den Containern zentral. „Wir hoffen, dass der Insolvenzverwalter für die P&R-Investoren hierzu bald Auskunft geben kann, um eine lange Hängepartie für zu vermeiden“, so Andersen abschließend.

     

    Bilder: Depositphotos/3dmentat, APS Rechtsanwalts GmbH.

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