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    SCHUFA – Bonitätsfalle Unwissenheit

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    By Sachwert-Redaktion on 19. Oktober 2015 Gastbeiträge, Wissen

    Ellen Schmidt |

    Schulden machen ist heute selbstverständlich. Dabei tappen Verbraucher durch fehlendes Wissen oft in die Falle der Auskunfteien.

    Im August 2015 haben Banken mehr als 8,96 Milliarden Euro nur an Konsumentenkrediten ausgegeben. Raten- und Konsumfinanzierungen sind, genau wie Handyverträge, schon lange in der Mitte der Gesellschaft und in allen Altersgruppen angekommen. Welchen Einfluss Auskunfteien wie die SCHUFA haben, unterschätzen jedoch viele Verbraucher. Hier herrscht nicht nur große Unwissenheit – viele Haushalte haben völlig falsche Vorstellungen, was die Arbeit von SCHUFA und Co. betrifft. Mangelndes Interesse an jenen Daten, die Auskunfteien über die eigene Person speichern ist das Ergebnis der Verbraucher-Unwissenheit. Die Creditreform Boniversum GmbH hat in einer eigenen Umfrage ermittelt, dass gerade einmal ein Drittel der Deutschen die Chance auf eine kostenlose Selbstauskunft nutzt. Dabei ist das Einholen einer Selbstauskunft so wichtig für Verbraucher, denn in der Vergangenheit hat sich mehrfach gezeigt, dass die Daten der Auskunfteien häufig Fehler enthalten. Die Folge: Eine unverschuldet schlechte Bonität. Doch von sich aus korrigiert die SCHUFA keine Daten.

    Der aus dem Teufelskreis einer schlechten Bonität führt über die Selbstauskunft

    Mit einer SCHUFA-Selbstauskunft können Verbraucher dem entgegenwirken. Nach § 34 Abs. 8 Bundesdatenschutzgesetzhaben Sie einmal im Kalenderjahr die Möglichkeiten, unentgeltlich Einsicht in Ihre Daten zu verlangen. Ein entsprechendes Formular für den schriftlichen Antrag hält die SCHUFA unterwww.meineschufa.de bereit. Das Einholen der Selbstauskunft wirkt sich nicht negativ aus, da es sich hier um ein gesetzlich zugesichertes Recht handelt. Darüber hinaus kann bei der Auskunftei ein kostenpflichtiger Onlinezugang in Anspruch genommen werden. Dessen Vorteil: Sie können an 365 Tagen rund um die Uhr Ihre Daten einsehen und Fehler hier teilweise online korrigieren lassen.

    Die Selbstauskunft nach § 34 Bundesdatenschutzgesetz umfasst in der Regel eine Aufstellung

     

    • der persönlichen Daten (Kundennummer, Name usw.),
    • der aktuellen und früheren Wohnanschriften,
    • eine Abfragezusammenfassung der letzten 12 Monate und
    • eine Scorewert-Übersicht (nach Branchenscore gegliedert).

     

    Die Selbstauskunft gibt aber nicht das Bild jener Auskünfte wider, die Vertragspartner der SCHUFA erhalten. Sofern die Selbstauskunft tatsächlich Fehler erkennen lässt, müssen Sie im Interesse der eigenen Kreditwürdigkeit sofort handeln. Der erste Schritt ist die Änderungs-/Löschungsmitteilung an die SCHUFA, welche an folgende Adresse zu richten ist:

    SCHUFA Holding AG
    Privatkunden ServiceCenter
    Postfach 103441
    50474 Köln

    Hier geht man dem Sachverhalt nach und wird eine Klärung versuchen. In diesem Zusammenhang ist auch der Kontakt zum betreffenden Vertragspartner der SCHUFA erforderlich. Sofern sich der Sachverhalt nicht aus der Welt schaffen lässt, bleibt noch die Möglichkeit der Klärung durch die zuständige Ombudsstelle. Verbrauchern steht natürlich auch der Gang zum Anwalt offen. Letztere Option ist allerdings mit einem gewissen Kostenrisiko verbunden. Sofern die Bonität in Gefahr ist und Ihnen Schaden droht, sollte dieser Weg aber notfalls beschritten werden.

     

    Die Autorin Ellen Schmitt ist Mitglied des Redaktionsteams des Portals Kreditvergleich.org

    Bild: pixabay.org

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