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    Medienfonds: UniCredit muss rückabwickeln

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    By Sachwert-Redaktion on 9. Februar 2015 Panorama

    Mit Urteil vom 12.07.2011 verurteilte das Landge-richt München die UniCredit Bank AG (vormals: Bayerische HypoVereinsbank AG) zur Rückabwicklung eines KALEDO-Medienfonds. Das anlegerfreundliche Urteil ist auf nahezu alle Fondsbeteiligungen übertragbar.

    Begleitumstände des Medienfondserwerbs
    Nachdem der Kläger im Jahre 2003 eine betriebliche Abfindung erhalten hatte, ließ er sich von seiner langjährigen Hausbank beraten, da er Vermögen bilden und Altersvorsorge betreiben wollte. Im Vertrauen auf die Empfehlung des Bankberaters erwarb er dann eine Medienfondsbeteiligung an der KALEDO Productions GmbH & Co. KG in Höhe von € 70.000,00. Die Fondsbeteiligung erwies sich aber als Flop.

    Erfolgreiche Anlegerklage
    Mit Urteil vom 12.07.2011 hat die UniCredit Bank AG jetzt die Quittung für ihre Fehlberatung erhalten. Das Landgericht München sprach dem klagenden Anleger Schadensersatz zu, weil er von seiner Bank nicht anlegergerecht beraten worden war. Der Mandant der Kanzlei Dr. Steinhübel & Dr. Rötlich hat jetzt das Recht, seine Fondsbeteiligung über die verurteilte Bank rückabzuwickeln.

    Rechtsanwalt Dr. Steinhübel: „Einmal mehr hat sich hier der Grundsatz bestätigt, dass geschlossene Fondsbeteiligungen für die Altersvorsorge ungeeignet sind. Eine unternehmerische Beteiligung ist nun einmal keine sichere Anlage. Kapitalanleger, die mit geschlossenen Fonds für das Alter vorsorgen wollten, sollten deshalb dringend ihr Portfolio auf Fehlentwicklungen hin untersuchen.“

    Positive Entwicklung zugunsten von Medienfondsanlegern
    Die Entscheidung des Landgerichts München reiht sich ein in die aktuell sehr positive Gesamtentwicklung bei Medienfonds. Die Anlegerschutzkanzlei Dr. Steinhübel & Dr. Rötlich hat zuletzt für KALEDO-Anleger nicht nur mehrere gerichtliche Vergleiche geschlossen. Die Kanzlei erwirkte inzwischen auch positive außergerichtliche Entscheidungen des Ombudsmannes der privaten Banken.

    Erfreuliche Kick-Back-Rechtsprechung
    Besonders erfreulich ist, dass die anlegerfreundliche Kick-Back-Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) konsequent von der Rechtsprechung in den Instanzen umgesetzt wird. Rechtsanwalt Dr. Steinhübel rät daher vor allem Anlegern, die Medienfonds der LHI, KGAL oder Hannover Leasing erworben haben, sich nicht unnötig durch vermeintliche steuerliche Erfolgsmitteilungen irreführen zu lassen: „Wer einen wirtschaftlichen Schaden zu beklagen hat, sollte durch die Geltendmachung der Rückabwicklung immer eine Vermögensverbesserung anstreben.“

    Verjährung droht zum Jahresende
    Betroffene Fondsanleger solten sich aber beeilen und rechtzeitig einen Anlegeranwalt mit der Prüfung ihres Falles beauftragen. Am 31.12.2011 droht die absolute Verjährung der Schadensersatzansprüche geschädigter Anleger.

     

    Von Anwaltskanzlei Dr. Steinhübel & Dr. Rötlich – sr-recht.de
    25.07.2011

    (Bild: GesaD pixelio.de)

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