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    Michael Brückner – Wie man beim Kauf gezielt Steuern spart

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    By Sachwert-Redaktion on 27. Januar 2015 Rohstoffe

    Wer in physische Edelmetalle investiert – also in Münzen oder Barren – sollte seine Rechnung nicht ohne den Fiskus machen. Nur Anlagegold ist von der Mehrwertsteuer befreit, ansonsten gelten zum Teil kuriose Regelungen. Gold-Investoren können sich eigentlich die Hände reiben: Der Preis für das gelbe Edelmetall ist zwischen März 2009 und Frühjahr 2010 auf Dollar-Basis um beinahe 27 Prozent gestiegen.

    Wer allerdings sein Geld in Platin angelegt hatte, strich im selben Zeitraum sogar noch zehn Prozent mehr ein. Die „weißen Edelmetalle“, also vor allem das auch von der Industrie nachgefragte Platin und Palladium, waren die Top-Performer des Jahres 2009. Und seit Beginn dieses Jahres setzen sie – von kleineren Rückschlägen abgesehen – ihren Gipfelsturm fort.

    Den Fiskus auf Diät setzen

    Investoren, die einen Teil ihres Vermögens in Barren oder Münzen aus Platin und Palladium anlegen möchten, stehen vor einem Problem: Sie müssen in Deutschland den vollen Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent zahlen. Das kann bei einer Unze (31,10 Gramm) Platin schon mal 300 Euro und mehr ausmachen. Das heißt, der Preis für dieses Edelmetall muss zunächst um diesen Betrag steigen, bevor der Anleger einen Gewinn erzielt.

    Tipp: Platin- und Palladiummünzen beziehungsweise –barren sollten Sie nach Möglichkeit privat kaufen. In diesem Fall fällt keine Mehrwertsteuer an.

    Tipp: Manche Händler bieten zudem den Erwerb dieser Edelmetalle ab dem Zollfreilager in der Schweiz an. Vorteil: Sie zahlen 0 Prozent an den Fiskus. Nachteil: Die Barren und Münzen bleiben in der Sammelverwahrung im Schweizer Zollfreilager. Sollten Sie Ihre Schätze dort abholen, fällt die Schweizer Mehrwertsteuer in Höhe von derzeit 7,6 Prozent (ab 1. Januar 2011: 8 Prozent) an. Bei einer Einfuhr nach Deutschland gelten sogar 19 Prozent Mehrwertsteuer.

    Das „goldene Privileg“

    Oder aber, Sie investieren ausschließlich in Anlagegold. Barren und Münzen zum Zweck der Kapitalanlage sind nämlich in den Ländern der EU von der Mehrwertsteuer befreit.

    Zu den Anlagemünzen gehören zum einen die Klassiker Krügerrand, Wiener Philharmoniker, American Buffalo, American Eagle und Maple Leaf, zum anderen aber auch alle Goldmünzen, die

    einen Feingehalt von mindestens 900 Tausendstel Gold aufweisen
    nach 1800 geprägt wurden
    in ihren Ursprungsländern als offizielle Zahlungsmittel galten
    und deren Verkaufspreis den aktuellen Wert des Goldgehalts um nicht mehr als 80 Prozent übersteigt.

    Besonders kurios nimmt sich die Besteuerung von Silbermünzen und –barren aus. Für Münzen gilt der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent, für Barren gelten 19 Prozent.

    …………………..

    Tipp: Lassen Sie Silberbarren links liegen und kaufen Sie stattdessen große Münzen, zum Beispiel die 1-Kilogramm Kookaburra.

    Quelle: http://www.kapitalanlage-sachwerte.de
    Bild: Klaus Steves pixelio.de

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