Kanzlei Nieding+Barth erstreitet ein Urteil, das einen Anlageberater zur Zahlung von 206.500 Euro verpflichtet, weil er seiner Pflicht zur Plausibilitätsprüfung der Kapitalanlage nicht nachgekommen ist.
Frankfurt, 11. Januar 2017 – Mehr als 6000 Anleger sind Opfer der „Goldmasche“ der mittlerweile insolventen BWF Stiftung geworden. Zurzeit stehen die Verantwortlichen der Stiftung wegen des Vorwurfs des Kapitalanlagebetrugs vor Gericht. Sie sollen mit gefälschten Goldbarren Anleger in die Falle gelockt haben. Für insgesamt rund 54 Millionen Euro erwarben Privatinvestoren Gold, das zum großen Teil möglicherweise nicht wirklich vorhanden war. Jetzt bekommt ein Mandant der auf Kapitalmarktthemen spezialisierten Nieding+Barth Rechtsanwaltsaktiengesellschaft die vollständige Investitionssumme in Höhe von 206.500 Euro erstattet. Das entschied das Landgericht Frankenthal (Az: 3 O 317/16). Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Allerdings muss nicht die insolvente Stiftung zahlen, sondern ein Anlageberater: „Mit dem Weg über die Berater gibt es wieder eine echte Chance auf Schadenersatz für geschädigte Anleger“, sagt Marvin Müller-Blom, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht bei Nieding+ Barth und zuständiger Anwalt in dem Fall. Bei der Stiftung selber sei kaum etwas zu holen. „Wir sind froh, dass das Gericht sich unserer Auffassung angeschlossen und festgestellt hat, dass der Anlageberater seine Pflicht zur Prüfung der Plausibilität der Kapitalanlage im Rahmen des Anlageberatungsvertrages verletzt hat“, erläutert Müller-Blom.
Die Entscheidung zeige, wie aussichtsreich es für geschädigte Anleger in derartigen Insolvenzfällen sei, Schadenersatzansprüche gegen Dritte mit „tiefen Taschen“ zu prüfen und diese geltend zu machen, da dies oftmals die einzige Möglichkeit der Schadenskompensation darstelle, ist Müller-Blom überzeugt.
Betroffene Investoren können sich unter der Mailadresse „recht@niedingbarth.de“ an die Kanzlei wenden und sich dort für weitere Informationen registrieren.