Der Gesetzgeber hat das Maklerrecht zusätzlich zu den weiterhin gültigen §§ 652 bis 655 BGB um die 4 weiteren Paragrafen 656a bis 656d BGB ergänzt. Wer die neuen gesetzlichen Regelungen nicht vollumfänglich versteht, wird zu den Immobilienmaklern gehören, die unter Umsatzeinbußen zu leiden haben oder infolgedessen gar ihre Existenz verlieren.
Ja, es wird Verlierer geben. Das werden die Immobilienmakler sein, die glauben, es wird schon nicht so schlimm werden. Es gehören auch die dazu, die es nicht schaffen, die neuen gesetzlichen Bestimmungen zu verstehen und in die Tat umzusetzen. Auch diejenigen Makler wird es hart treffen, die bisher hemdsärmelig ihr Geschäft handhabten, die nicht strukturiert arbeiteten und die formalen Bedingungen, die jetzt zu erfüllen sind, nicht umsetzen.