In allen Bundesländern gibt es einen oder mehrere Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand, auch Unfallkassen genannt. In diesen Unfallkassen sind u.a. die Arbeiter und Angestellten des betreffenden Landes und seiner Kommunen versichert, ferner ehrenamtlich Tätige und andere Personen, die für die Allgemeinheit tätig werden. Darüber hinaus sind die Unfallkassen Träger der gesetzlichen Schülerunfallversicherung, die sich auch auf Kindergartenkinder und Studenten erstreckt. Alle diese Personengruppen sind kraft Gesetzes gegen Unfälle bei der Arbeit, in der Schule usw. oder auf dem Weg dorthin versichert. Der Versicherungsschutz ist für die Versicherten beitragsfrei. Im Normalfall existiert in jedem Bundesland nur ein Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand. In einigen Bundesländern gibt es allerdings für den Bereich der Feuerwehr eine weitere Unfallkasse, welche gewöhnlich übergreifend für mehrere Länder zuständig ist.
Ein Bundesland stellt jedoch die große Ausnahme dar. Dort bestehen nicht weniger als fünf Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand: Einmal die Landesunfallkasse, ferner drei Gemeinde-Unfallversicherungsverbände mit regionaler Zuständigkeit sowie eine Feuerwehr-Unfallkasse. Die genannten Einrichtungen werden maßgeblich aus den Beiträgen der Kommunen und des Landes sowie von Unternehmen der öffentlichen Hand finanziert.
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