Die Tochter des verstorbenen Popstars, Paris Jackson, erlitt im laufenden Verfahren gegen die Nachlassverwalter ihres Vaters einen erheblichen Rückschlag: Ein Gericht in Kalifornien wies einen Großteil ihrer Klage ab und ordnete an, dass sie womöglich für die Anwaltskosten der Gegenseite aufkommen muss.
Grund für die Auseinandersetzung: Paris Jackson warf den Testamentsvollstreckern unzureichende Transparenz und unverhältnismäßige Bonuszahlungen an Anwälte vor. Die Verwalter argumentieren demgegenüber, dass sie den Nachlass von Michael Jackson — einst mit hohen Schulden belastet — in ein Milliarden-Vermögen verwandelt hätten.
Der Streit wirft ein Schlaglicht auf den Themenkomplex »Musiker-Nachlass« und »immaterielle Werte« als Sachwerte: Markenrechte, Musik-Kataloge, Lizenz-Einnahmen. Die juristische Auseinandersetzung zeigt, wie entscheidend Vertrags- und Verwaltungsstrukturen für solche Werte sind und wie schnell ein Erbe zur Prozessmasse werden kann.
SK
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